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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.


Versicherung, aber nicht wie Sie sie kennen (1/2)

27. Februar 2024, Mario Tucholke | Recht

Die Klimabedingungen sind heute andere als noch vor 20 Jahren, und die wirtschaftlichen Verluste durch weltweite Naturkatastrophen nehmen weiter zu. Dies zeigt sich an jüngsten Ereignissen wie dem Erdbeben in der Türkei und Syrien, das mit wirtschaftlichen Gesamtschäden von über 92 Mrd. USD die teuerste Naturkatastrophe weltweit im Jahr 2023 war. Im letzten Jahr gab es außerdem noch fast 400 Naturkatastrophen mehr, wobei viele der entstandenen Schäden in Europa, Asien-Pazifik und Amerika entweder stark unterversichert oder gar nicht versichert waren.

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OGH-Entscheidung 7 Ob 209/23w

27. Februar 2024, Mag. Markus Freilinger | Recht

OGH kippt Pflicht zur Vorlage einer Reparaturrechnung als Voraussetzung für die Fälligkeit der Versicherungsleistung in der Kfz-Kaskoversicherung
Verlangt der Kfz-Kaskoversicherer vom Versicherungsnehmer für den Eintritt der Fälligkeit der Versicherungsleistung die Vorlage einer Rechnung über die Wiederherstellung, so ist diese Vereinbarung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 iVm § 15a Abs. 1 VersVG unzulässig: OGH 7 Ob 209/23w vom 24.01.2024

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Leitungswasser im Eigenheim – Der Vergleich der 72 Stunden Klausel

11. Dezember 2023, Mag. Alexander Gimborn | Recht

Wir als Versicherungsmakler/innen kennen Sie doch, die diversen „Spielregeln“, die sogenannten Obliegenheiten, die nicht einklagbaren Forderungen.
Prinzipiell sind die Obliegenheiten doch ein begrüßenswertes Gut, regeln diese das gedeihliche Miteinander zwischen Kunde und Versicherung.
In den Versicherungsbedingungen der Leitungswasserversicherung (meist als AWB bezeichnet) ist üblicherweise eine 72-Stunden-Klausel enthalten, die besagt, dass, wenn das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt ist, der Hauptwasserhahn abzudrehen ist.

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VersVG-Bestimmungen in der Praxis

11. Dezember 2023, Gerhard Veits | Recht

§ 24 VersVG (Gefahrenerhöhung - Kündigungsrecht des VR)

(1) Verletzt der Versicherungsnehmer die Vorschrift des § 23 Abs. 1, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Beruht die Verletzung nicht auf einem Verschulden des Versicherungsnehmers, so muss dieser die Kündigung erst mit dem Ablauf eines Monates gegen sich gelten lassen.

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Marktüberblick Betriebshaftpflicht- versicherung

28. September 2023, _cli_crawler | Recht

Die Auswahl der passenden Betriebshaftpflicht stellt auch für erfahrene Versicherungsmakler eine Herausforderung dar. Die unterschiedlichen Bedingungen und Tarife der Versicherer führen zu einem Dschungel an Deckungen und Ausschlüssen, der nur schwer zu durchschauen ist. Dieser Artikel – auf Basis eines Marktvergleichs von zehn aktuellen Produkten – soll helfen, einen Überblick über die Möglichkeiten am Markt zu bekommen.

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