Brauchen Sie Rechtshilfe?
Eine abgelehnte Kündigung, eine Dauerrabattrückforderung oder ein nicht den Reparaturkosten entsprechendes Angebot der Versicherung bei einem KFZ-Schaden – wann immer Sie mit Ihrem Latein am Ende sind: Hier erhalten Sie Hilfe.
Obwohl Sie zu 100% sicher sind, dass Sie im Recht sind, geben Sie irgendwann auf, akzeptieren zähneknirschend ein späteres Stornodatum, erbitten vom Folgeversicherer die Gutschrift einer Dauerrabattforderung oder müssen Ihrem Klienten beibringen, dass die Versicherung nicht das zahlt, was er zur Wiederherstellung braucht. Das Rechtsservice finanziert (außergerichtliche und gerichtliche*) Streitigkeiten zwischen Ihren KundInnen und Versicherungsunternehmen, auch, wenn dafür keine Rechtsschutzdeckung besteht.
Oft sind die Beträge zu gering bzw. das Anliegen nicht bedeutend genug, um dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten. Genau hier setzen wir an und geben unseren ÖVM-Mitgliedsbetrieben den ÖVM-Rechtsservice an die Hand! Natürlich freuen wir uns auch über größere Fälle.
*Voraussetzung für die Annahme einer Causa im ÖVM Rechtsservice zur gerichtlichen Durchsetzung sind ausreichende Erfolgsaussichten; ferner soll die gerichtliche Austragung der Causa eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Versicherungsbranche haben. Die Entscheidung ob ein Fall angenommen wird oder nicht verbleibt alleine beim ÖVM. Ein Rechtsanspuch des Versicherungsmaklers oder dessen Kunden besteht nicht.
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