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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.


VersVG-Bestimmungen in der Praxis

27. Mai 2021, Gerhard Veits | Recht

§ 38 VersVG (Erstprämienverzug)

(1) Ist die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb dreier Monate vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend gemacht wird.

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VersVG-Bestimmungen in der Praxis § 34 VersVG (Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers)

15. März 2021, Gerhard Veits | Recht

§ 34 VersVG (Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers)

(1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, daß der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist.

(2) Belege kann der Versicherer insoweit fordern, als die Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.

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Cybercrime 2021: Bring Your Own Device-Klausel schafft Cybersicherheit

15. März 2021, markel | Recht

Die Cyber-Versicherung gilt als die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts. Neben dem steigenden Bewusstsein seitens der Wirtschaft wächst auch das Risiko konsequent. Ein Trend, den Remote Work und Home Office im vergangenen Jahr noch verschärft haben. Gerade der Einsatz privater Hard- und Software zur beruflichen Nutzung (BYOD) ruft zahlreiche IT-Sicherheitsrisiken auf den Plan.

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Serie Kündigungsrecht Widerruf einer Kündigung führt letztendlich doch zu einer Leistungspflicht des Versicherers

15. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Ein einseitiger Widerruf einer Kündigung ist nicht möglich und daher unwirksam. Widerruft ein Versicherungsnehmer jedoch während eines aufrechten Versicherungsverhältnisses, so trifft den Versicherer eine Zurückweisungsverpflichtung, da dieser Widerruf rechtlich als Anbot zur Fortsetzung des bisherigen Versicherungsverhältnisses seitens des Versicherungsnehmers zu werten ist. Kommt die Assekuranz dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, so gilt das Schweigen als Zustimmung zur Fortsetzung.

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Elektronische Zustellung (E-Zustellung)?

09. März 2021, Mag. Alexander Meixner | Recht

Mit 1.1.2020 trat das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E-Government-Gesetz (E-GovG) in Kraft. Durch das Recht auf elektronischen Verkehr haben Bürger sowie Unternehmen das Recht auf elektronische Zustellung von bundesbehördlichen Dokumenten. Eine zentrale Rolle des elektronischen Verkehrs kommt dabei der elektronischen Zustellung nach dem Zustellgesetz (ZustG) zu. Dieses wurde im Dezember 2018 novelliert und die Bestimmungen sind Anfang 2020 anwendbar, um einen attraktiven und vor allem sicheren Kommunikationskanal für öffentlich rechtliche Belange zu schaffen.

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VersVG-Bestimmungen in der Praxis § 33 VersVG (unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls)

16. Dezember 2020, Gerhard Veits | Recht

§ 33 VersVG (unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls)(1) Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.(2) Auf eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, wenn der Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalles nicht genügt wird, kann sich der Versicherer nicht berufen, sofern er in anderer Weise von dem Eintritt des Versicherungsfalles rechtzeitig Kenntnis erlangt hat.

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Wenn das Schicksal an die Tür klopft...

12. Oktober 2020, Mag. Erwin Weintraud | Recht

Ta-ta-ta-taa – das ist wohl die weltweit bekannteste Tonfolge. Wir verdanken sie Ludwig von Beethovens 5. Sinfonie – auch „Schicksalssinfonie“ genannt. Warum „Schicksalssinfonie“? Ursprünglich ging man davon aus, dass Beethoven seinem Sekretär und Biograf Anton Schindler als Antwort auf seine Frage nach dem Eingangsmotiv der Fünften Sinfonie geantwortet haben soll: „So pocht das Schicksal an die Pforte“. Heute ist man davon überzeugt, dass dieses Zitat wohl seinen rührigem Biographen zuzuordnen ist.

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