Geschäftsordnung
der Österreichischen
Versicherungsakademie (ÖVA)
Sektion des Österreichischen Versicherungsmaklerrings.
Soweit in dieser Geschäftsordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
I. Allgemeines
Die Österreichische Versicherungsakademie (ÖVA) ist eine Sektion des Österreichischen Versicherungsmaklerrings (ÖVM) und hat ihren Sitz am Vereinssitz des ÖVM. Die Versicherungsakademie erstreckt ihre Tätigkeit auf das gesamte österreichische Bundesgebiet. Die Verwaltungshoheit der ÖVA obliegt dem Vorstand des ÖVM.
II. Zweck der Sektion
Zweck der ÖVA ist die Förderung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere auf dem Gebiet des Versicherungswesens, die Bereitstellung von Informationen, Bildungsunterlagen und die Prüfungsvorbereitung für Versicherungsfachseminare und Lehrgänge sowie die Durchführung von Prüfungen und die Vergabe von Bestätigungen über Prüfungserfolge.
III. Bestellung eines Kuratoriums
Zur Leitung der Sektion ÖVA bestellt der ÖVM-Vorstand ein ehrenamtlich tätiges Kuratorium, das aus einem Vorsitzenden sowie mindestens zwei weiteren Mitgliedern besteht. Der Vorsitzende des Kuratoriums muss gleichzeitig ein Vorstandsmitglied des ÖVM sein. Die Benennung des Kuratoriums erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann vom ÖVM-Vorstand jederzeit widerrufen und das Kuratorium neu besetzt werden. Ebenso können sämtliche Mitglieder des Kuratoriums jederzeit ihren Rücktritt erklären.
Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorsitzenden oder vom Vorstand des ÖVM schriftlich oder mündlich einberufen. Die Leitung der Sitzung führt der Vorsitzende des Kuratoriums, bei dessen Verhinderung der ÖVM-Präsident.
IV. Aufgabenkreis des Kuratoriums
Dem Kuratorium obliegt die Gestaltung des Lehrplans und der Seminare, die Bestellung der Lehrbeauftragten und Dozenten, sowie die Koordinierung und Organisation sämtlicher Bildungsveranstaltungen und sonstige Aufgaben, die im Namen der ÖVA durchgeführt werden, soweit diese nicht durch die Statuten des ÖVM einem anderen Organ zugewiesen sind. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Österreichischen Versicherungsakademie berichtet dem ÖVM-Vorstand über die Aktivitäten der Sektion.
Genehmigt durch den Vorstand des ÖVM.
Wien am 26.2.2010