16 / MaklerIntern - Archiv

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Hier finden Sie ausgewählte Artikel aus den MaklerIntern-Ausgaben der letzten Jahre.


Risikobewertung-Haftungsfalle

26. September 2017, Dr. Michael Buser | Recht

Spätestens seit der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 hat das Interesse an der Analyse und der Bewertung von Risikofaktoren und damit die Suche nach Werkzeugen zu deren Identifikation und Messung stark zugenommen.

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DSVGO-eine Abkürzung mit weitreichenden Folgen

26. September 2017, Springnagel Roland | Recht

für Versicherungsmakler und generell für Firmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Da wir alle mit dem Tagesgeschäft mehr als gut ausgelastet sind, ist die Versuchung groß, dieses Thema zu verdrängen, zumal bis zum in Kraft treten der Verordnung am 25. Mai 2018 vermeintlich noch genügend Zeit ist.

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Die D&O im Jahr 2017

26. September 2017, Julia Seyer | Recht

Der Alltag eines Managers ist voller Entscheidungen und Pflichten, die bei unbedachtem Handeln auch Auswirkungen auf das Privatvermögen des Betroffenen haben können – Schadenersatz und persönliche Haftung sind die Stichworte. Sowohl die Gesellschaften als auch die Insolvenzverwalter haben ihre Vorgehensweisen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer und Vorstände drastisch verschärft.

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Privatkonkurs-NEU

26. September 2017, Mag. Alexander Meixner | Recht

Status vor dem 1.11.2017
Bisher sah das Insolvenzrecht folgende Möglichkeiten der Entschuldung von Privatpersonen vor. Erster Schritt war der Außergerichtliche Ausgleich, bei dem es der Zustimmung aller Gläubiger bedurfte.

Status nach dem 1.11.2017
Mit 1.11.2017 tritt die Reform des Privatinsolvenzrechtes in Kraft, die vorrangig jene Menschen begünstigt, die einen Neustart am nötigsten hätten: Schuldner mit niedrigem Einkommen und solche mit sehr hohen Verbindlichkeiten.

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Allgemeine Klauseln & Sachklauseln

06. August 2017, Mag. Thomas Leitner | Recht

ÖVM2014 – AK044 Ersatzleistungen (Fliesen, Böden, Malereien, Tapeten etc.)  

Sind nach einem Schadenfall die vom Schaden betroffenen gleichen Fliesen, Tapeten, Malereien, Böden, Glasscheiben etc. nicht mehr erhältlich, ersetzt der Versicherer die Neuverfliesung, Neutapezierung, Malerei, Neuverlegung des Bodens, Neuverglasung etc. der gleichen Art und Güte innerhalb eines Raumes zur Gänze, auch wenn die Beschädigung nicht den ganzen Raum betrifft, sofern eine Teilinstandsetzung aus optischen Gründen nicht zumutbar ist...

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