Stichwort "kündigung" / MaklerIntern - Archiv

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VersVG-Bestimmungen in der Praxis

11. Dezember 2023, Gerhard Veits | Recht

§ 24 VersVG (Gefahrenerhöhung - Kündigungsrecht des VR)

(1) Verletzt der Versicherungsnehmer die Vorschrift des § 23 Abs. 1, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Beruht die Verletzung nicht auf einem Verschulden des Versicherungsnehmers, so muss dieser die Kündigung erst mit dem Ablauf eines Monates gegen sich gelten lassen.

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Serie Kündigungsrecht: Kündigung eines Betriebshaftpflicht- vertrages aufgrund Doppelversicherung – 70b 24/01g

05. Dezember 2022, ÖVM | Recht

Sachverhalt

Es werden zwei Kapitalgesellschaften miteinander verschmolzen. Beide Gesellschaften hatten bei unterschiedlichen Versicherern eine Betriebshaftpflichtversicherung mit weitestgehend identem Deckungsumfang abgeschlossen. Die aufnehmende Gesellschaft als Erwerber will nun einen der beiden Verträge mit Hinweis auf § 60 (Doppelversicherung), § 68 (Risikowegfall) und § 70 (Veräußerung der versicherten Sache) kündigen. Das Versicherungsunternehmen weist die Kündigung als unwirksam fristgerecht zurück.

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Die Kündigungsmöglichkeit eines Vereins

27. Oktober 2022, Mag. Alexander Gimborn | Recht

Der Versicherungsmakler(innen)alltag ist unter anderem davon geprägt, Kündigungen auszusprechen. Der Gesetzgeber hat uns dafür eine Vielzahl von Möglichkeiten an Paragraphen zur Verfügung gestellt, ein ganz zentraler Kündigungs-Paragraph ist der uns bekannte § 8 Abs 3 VersVG:

„Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er ein Versicherungsverhältnis, das er für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen….“ 

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Rechtsschutzversicherung – paritätisches Kündigungsrecht durch den Versicherer nichtig!

12. Oktober 2020, Mag. Alexander Meixner | Recht

Das paritätische Kündigungsrecht im Schadensfall gilt in der Rechtsschutzversicherung – anders als in der Haftpflichtversicherung – nicht kraft Gesetz. Es muss separat zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. In der Praxis erfolgt dies durch Aufnahme einer entsprechenden Klausel in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dann – mehr oder weniger –  einvernehmlich Grundlage des abzuschließenden Versicherungsvertrages werden.

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