Kündigungsrechte aus der Sicht des Versicherungsnehmers Teil 7
| 29. April 2019 | Recht
Kündigungsrechte aus der Sicht des Versicherungsnehmers Teil 7
Standortverlegung – Haushaltsversicherung – Kündigungsrecht laut den Bedingungen
Wird der Wohnsitz einer Privatperson verlegt, so übersiedelt der Vertrag an die neue Adresse, sofern dort nicht bereits eine ausreichende, ältere Haushaltsversicherung besteht. Bei Verträgen ab den Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung 1989 kann der Versicherungsnehmer den Vertrag bei Übersiedlung unter Einhaltung bestimmter, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlicher Parameter kündigen.
Standortverlegung – Betriebsbündelversicherung – Kündigungsrecht laut den Bedingungen Übersiedelt ein Betrieb an eine neue, noch nicht versicherte Adresse, können die Sachversicherungen zum Tag der Übersiedlung gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund – Analogie
Neben den gesetzlichen und vertraglichen Kündigungstatbeständen ist auch bei Versicherungsverträgen der durch Rechtsanalogie für alle Dauerschuldverhältnisse gewonnene Grundsatz anerkannt, dass Verträge aus wichtigem Grund jederzeit von jeder der beiden Vertragsparteien aufgelöst werden kann. Die Fortführung des Vertragsverhältnisses muss für einen der beiden Vertragspartner unzumutbar sein, der Grundsatz von Treu und Glauben nachhaltig erschüttert sein.
- Stichworte:
- ausgabe 04/2018
- kündigungsrecht