Die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers sind hoch. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH ist der Versicherungsmakler der sogenannte Sachwalter der Versicherungsinteressen des Kunden. Entsprechend dieser Rechtsprechung hat der Gesetzgeber seit 2008 auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers statuiert.
Immer wieder stellt sich die Frage, wie lange Versicherungsmakler Geschäftsunterlagen aufzubewahren haben. Mit diesem Artikel sollen die wichtigsten Aufbewahrungs- und Informationspflichten von Versicherungsmaklern aufgezeigt werden. Bewusst ist dieser Artikel nicht als wissenschaftliche Abhandlung abgefasst und kann auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.