In letzter Zeit sind meines Erachtens einige diskussionswürdige versicherungsrechtliche Entscheidungen des OGH ergangen, für anhaltende Diskussionen sorgt aber jene, die unter 7Ob135m/22 veröffentlicht wurde. Nicht zuletzt deshalb, weil diese nun auch vermehrt zu Ablehnungen der Versicherer bei Leitungswasserschäden durch undichte (Silikon-) Fugen führt.