Sind nach einem Schadenfall die vom Schaden betroffenen gleichen Fliesen, Tapeten, Malereien, Böden, Glasscheiben etc. nicht mehr erhältlich, ersetzt der Versicherer die Neuverfliesung, Neutapezierung, Malerei, Neuverlegung des Bodens, Neuverglasung etc. der gleichen Art und Güte innerhalb eines Raumes zur Gänze, auch wenn die Beschädigung nicht den ganzen Raum betrifft, sofern eine Teilinstandsetzung aus optischen Gründen nicht zumutbar ist...
ÖVM2014 - AK048 Beschädigung durch unbekannte Fahrzeuge
Der Versicherungsschutz umfasst auch Beschädigungen am Gebäude bzw. versicherten Sachen durch unbekannte Fahrzeuge, deren Halter nicht ermittelt werden konnte. .