§§ 96, 113 und 158 VersVG – paritätisches Kündigungsrecht im Schadensfall In der Feuer-, Hagel- und Haftpflichtversicherung normiert das VersVG eine Kündigungsmöglichkeit im Schadensfall. Nach diesen Regelungen sind nach Eintritt eines Versicherungsfalles beide Vertragspartner berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu beenden.