Zur Geltendmachung bestimmter Rechte sieht die österreichische Rechtsordnung eine gewisse zeitliche Limitierung vor. Diese zeitliche Grenzziehung wird durch die Normierung von Fristen verwirklicht. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine gerichtliche Geltendmachung, liegt Verjährung vor. Eine solche führt zu einem Rechts- oder Durchsetzungsverlust der Ansprüche.