In der Schadensversicherung gilt in Österreich das gesetzlich normierte Bereicherungsverbot. Der Versicherungsnehmer soll im Schadensfall nicht besser gestellt sein, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Wurde nun ein Risiko – wissentlich oder unwissentlich – bei zwei Versicherern eingedeckt, besteht möglicherweise Handlungsbedarf, will man nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.