Vor kurzem hatte ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Ombudsmann der Versicherungsmakler in Oberösterreich einen interessanten Schadenfall im Zusammenhang mit dem Brand einer Gartenhütte zu bearbeiten. Die Gartenhütte am Grundstück des Versicherungsnehmers im Wert von ca. Euro 11.000 laut Gutachten wurde bei dem Brand völlig zerstört. Als der Versicherungsmakler den Schaden an die Donauversicherung meldete, erlebte er allerdings eine böse Überraschung. Die Donauversicherung teilte dem Makler nämlich mit, dass das Nebengebäude im Vertrag nicht versichert sei. Im seinerzeitigen Tarif der Donauversicherung war zwar vermerkt, dass Nebengebäude bis zu einer Versicherungssumme in der Höhe von Euro 30.000 prämienfrei mitversichert sind. In den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen war dann allerdings für diese prämienfreie Mitversicherung gefordert, dass diese auch beantragt werden müssen, um wirklich mitversichert zu sein. Der Ordnung halber sei erwähnt, dass sich in den neueren Tarifen der Donauversicherung auch ein dementsprechender Hinweis findet. Aufgrund der nicht eindeutig formulierten Vertragsbestimmungen und der besonderen Begleitumstände im konkreten Fall hat sich die Donau letztendlich bereit erklärt den Schadenfall am Gebäude zur Gänze zu übernehmen. Es kommt leider allzu selten vor, dass solche Unklarheiten außergerichtlich bereinigt werden können. Ein solches Verhalten eines Versicherers finden wir deshalb eindeutig HUI. In diesem Fall gilt unser Lob im speziellen der Kooperationsbereitschaft und Unterstützung von Landesdirektor Wolfgang Gadermaier und dem regionalen Vertriebsmanager Maximilian Aichberger. Für uns als Versicherungsmakler bleibt aus diesem Fall die Erkenntnis, zu prüfen, welche prämienfreien Einschlüsse automatisch inkludiert sind, welche zusätzlich abgerufen werden müssen und welche vertraglichen Vereinbarungen wir mit Kunden und Versicherern z. B. für den Fall von „Gebäude-Nachwuchs“ während der Vertragslaufzeit treffen können, damit im Ernstfall geschenkt nicht teuer kommt.