Es liegt keine "firmenmäßige Zeichnung" vor?
| 25. Oktober 2022 | Recht
Immer wieder erreichen uns Berichte, wonach Versicherer Vollmachten oder Verträge nicht akzeptieren, weil angeblich keine „firmenmäßige Unterfertigung“ vorliege. So werde bemängelt, dass eine firmenmäßige Zeichnung immer auch die Verwendung eines Firmenstempels voraussetze. Abgesehen davon, dass dieser angebliche Formfehler völlig aus der Luft gegriffen ist, führen solche Diskussionen nur zu Verunsicherung, Ärger und Zeitverschwendung.
Wann liegt tatsächlich eine „firmenmäßige Unterfertigung“ vor?
Zur firmenmäßigen Zeichnung gehören der offizielle Firmenname, die genaue Firmenanschrift und die Unterschrift einer (mehrerer) vertretungsberechtigten Person(en). Ein Vertrag wiederum ist erst dann rechtsgültig, wenn er von allen Vertragspartnern firmenmäßig unterzeichnet wurde.
Es gibt wahrscheinlich ohnehin nur sehr wenige Unternehmer, die ständig einen Firmenstempel mit sich führen, um irgendwann, irgendwo eine rechtsverbindliche Unterschrift abgeben zu können.
Das heißt, dass jene Organe unterschreiben müssen, die laut Firmenbuch dazu berufen sind. Die Beifügung von Firmenstempeln oder Namenszusätzen ist weder für firmenmäßige Zeichnungen noch für bloße rechtsverbindliche Zeichnungen Voraussetzungen der Rechtsgültigkeit.
Gerhard Veits