Deferred Compensation
| 24. Juni 2019 | Recht
Deferred Compensation
Der Oberbegriff Deferred Compensation, zu Deutsch aufgeschobene Vergütung, stammt aus dem angloamerikanischen Raum und bezeichnet einen Gehaltsbestandteil, welcher anstatt als Barlohn in irgendeiner Form zu einem späteren Zeitpunkt zur Auszahlung gelangt. Man könnte eigentlich von einer Art Vorsorgelohn sprechen.
Differenziert betrachtet umfasst dieser Begriff folgende Modelle der betrieblichen Altersvorsorge:
a. ein „echtes“, in aller Regel kollektives, arbeitgeberfinanziertes BAV-Modell für die breite Arbeitnehmerschaft, welches auch als zusätzliche Sozialleistung konzipiert ist und bei dem der Arbeitgeber die Kosten alleine trägt (Normalfall, direkte Leistungszusage);
b. eine BAV-Lösung für einzelne oder ausgewählte Gruppen von Personen, welche anstelle einer zukünftigen außerkollektivvertraglichen Gehaltserhöhung zur Neueinführung bzw. Neugestaltung eines Bonusmodells oder als zusätzliches Bindungsinstrument implementiert wird;
c. eine Umwandlung bereits bestehender Bezugsansprüche mit Reduktion des Bezuges;
d. eine Kombination aus den obigen drei Varianten In Österreich wird Deferred Compensation in erster Linie für die Varianten b) und c) verwendet, wobei nur Letztere eigentlich als „echte“ Bezugsumwandlung bezeichnet werden kann, da der Arbeitnehmer nur bei diesem Modell am Ende des Tages weniger Barlohn als vorher zu Gunsten späterer zusätzlicher Pensionsbezüge erhält.
- Stichworte:
- ausgabe 02/2019
- personenversicherung