In der Versicherungsvermittlerbranche hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Kosten einer Helikopterbergung1 – vorausgesetzt es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor – von dem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen werden und dem Transportierten keinerlei Kosten erwachsen. Das ist in dieser Form N I C H T korrekt. Um Ihnen und Ihren KundInnen böse Überraschungen zu ersparen, folgend die aktuelle Rechtslage im Detail.