Der VKI hat im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Versicherungsbedingungen der Merkur AK vor Gericht gebracht. Zwölf Klauseln haben der Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht standgehalten, darunter zwei, welche dem Versicherer außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten einräumten.