Sozialrecht ist jener Teil der Rechtsordnung, der sich mit staatlichen Hilfen (Sozialleistungen) zur Bewältigung sozialer Risiken und zur Beseitigung oder Verringerung von Benachteiligungen befasst. Sozialrecht ist das normative Ergebnis staatlicher Sozialpolitik und somit tragende Säule eines jeden Sozialstaates.