In der Schadensversicherung gilt in Österreich das gesetzlich normierte Bereicherungsverbot. Der Versicherungsnehmer soll im Schadensfall nicht besser gestellt sein, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Wurde nun ein Risiko – wissentlich oder unwissentlich – bei zwei Versicherern eingedeckt, besteht möglicherweise Handlungsbedarf, will man nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Mit 1.8.2017 wurde das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) beschlossen, welches insbesondere für den Pflegeregress und die Versicherungspflicht von (Schein-)Selbständigen richtungsweisende Änderungen beinhaltet.