Status vor dem 1.11.2017 Bisher sah das Insolvenzrecht folgende Möglichkeiten der Entschuldung von Privatpersonen vor. Erster Schritt war der Außergerichtliche Ausgleich, bei dem es der Zustimmung aller Gläubiger bedurfte.
Status nach dem 1.11.2017 Mit 1.11.2017 tritt die Reform des Privatinsolvenzrechtes in Kraft, die vorrangig jene Menschen begünstigt, die einen Neustart am nötigsten hätten: Schuldner mit niedrigem Einkommen und solche mit sehr hohen Verbindlichkeiten.