Die Produkthaftung umfasst Personen- und Sachschäden, die durch Fehler verursacht werden, welche das Produkt beim Inverkehrbringen hatte. Die Haftung ist verschuldensunabhängig und kann im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Der wichtigste Unterschied zum „normalen“ Schadenersatz ist, dass auch außenstehende Dritte Ansprüche stellen können. Es muss also zwischen dem Erzeuger eines Produktes und dem Geschädigten keine vertragliche Verbindung bestehen.