Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Daher kann jede Person einer medizinischen Behandlung zustimmen oder sie ablehnen. Ist man selbst in der Lage, den Willen beispielsweise durch eine Zustimmungserklärung zu einer Operation gegenüber den Ärzten auszudrücken, so haben die Mediziner dies auch zu berücksichtigen.