Nach einer grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus 2013 (C‑209/12) und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus 2015 (7 Ob 107/15h) steht einem Versicherungsnehmer bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung des Versicherers über das bei Lebensversicherungen bestehende Rücktrittsrecht ein „ewiges“ Rücktrittsrecht zu.
Mit dieser Serie/Rubrik wollen wir dem interessierten Leser Begriffe aus der Finanzwirtschaft näher -bringen, um für etwaige Kundenfragen gewappnet zu sein. Frei nach dem Motto: „Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean.“ (Sir Isaac Newton)
Mündelsicherheit der klassischen Lebensversicherung
Die Märkte haben sich massiv verändert, Zinsen bewegen sich auf historischen Tiefstständen, wie die Grafik verdeutlicht. Immer mehr Marktteilnehmer, auch Produktanbieter attestieren der klassischen Lebensversicherung ein schlechtes Zeugnis. Die Generali bezeichnet sogar die Klassische als „stand alone“-Lösung bereits als so uninteressant, wie das Sparbuch.* (AssCompact 08.01.2018)