In der Versicherungsvermittlerbranche hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Kosten einer Helikopterbergung1 – vorausgesetzt es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor – von dem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen werden und dem Transportierten keinerlei Kosten erwachsen. Das ist in dieser Form N I C H T korrekt. Um Ihnen und Ihren KundInnen böse Überraschungen zu ersparen, folgend die aktuelle Rechtslage im Detail.
Folgender Sachverhalt: Ein mit (2,5 Promille Alkohol beeinträchtigter) KFZ Lenker verursachte einen folgenschweren Unfall. Ein Mopedlenker wurde dabei im Gegenverkehrsbereich schwer verletzt und musste mit dem Notarzthelikopter von der Unfallstelle in das Spital geflogen werden. Die Schuldfrage steht außer Zweifel und es trifft den alkoholisierten PKW Lenker die volle Verantwortung.