Dieser Leitsatz gilt in zahlreichen Lebensbereichen, natürlich auch in der Wirtschaft. Auch in der Versicherungswirtschaft, in Zeiten grenzüberschreitender Aktivitäten unserer KlientenInnen, ist unser Berufsstand gefordert, im Sinne des Maklergesetzes auch passende Versicherungslösungen für ausländische Risiken anzubieten.