Die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers sind hoch. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH ist der Versicherungsmakler der sogenannte Sachwalter der Versicherungsinteressen des Kunden. Entsprechend dieser Rechtsprechung hat der Gesetzgeber seit 2008 auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers statuiert.