Weiterbildung bei aufrechtem Dienstverhältnis 25. Juni 2018, Mag. Alexander Meixner | Wirtschaft & Steuern § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) – Bildungskarenz (1) Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. […] Mehr