Was Sie schon immer über SEX wissen wollten,
| 09. Mai 2019 | Intern
Was Sie schon immer über SEX wissen wollten,
Ich denke, dass es mir mit dieser plakativen und gleichfalls sehr pikanten Überschrift sehr gut gelungen ist, Ihre volle Aufmerksamkeit auf diesen Artikel zu lenken und freue mich, dass Sie mir ein paar Minuten Ihrer kostbaren Zeit schenken, um sich mit dessen Inhalt zu beschäftigen.
Vor ein paar Wochen während unserer letzten ÖVM-Vorstandssitzung wurde die Idee geboren, das Makler Intern noch interessanter und interaktiver zu gestalten. Nachdem dieser Geistesblitz meinem Kopf entsprungen war, wurde ich auch sogleich damit beauftragt, meine Beweggründe, Einfälle und Visionen zur Umsetzung in einem Artikel zusammen zu fassen und unsere ÖVM-Mitglieder zu motivieren dabei mit zu machen.
Meine Gedanken dazu waren eigentlich schon recht gut gebündelt, ich habe mir eine eigenständige Rubrik im Makler Intern vorgestellt - und da wären wir dann wieder bei der Überschrift - in dem unsere ÖVM-Mitglieder, aber auch deren MitarbeiterInnen oder auch andere Wissbegierige, die gerne im Makler Intern schmökern, versicherungstechnische und/oder versicherungsrechtliche Fragen an das ÖVM-Team stellen können, die dann hier für ein breites Publikum beantwortet werden.
Diese Kolumne soll natürlich nicht unser bekanntes ÖVM-Netzwerk ersetzen, nein, es soll dieses ergänzen und zwar um Fälle, die uns alle betreffen bzw. für alle unsere Leser von Interesse sind. Zudem soll zur Beantwortung der Fragen auch auf unseren großen Pool an internen und externen Spezialisten, Rechtsanwälte, Sachverständige und anderweitigen Experten zurück gegriffen werden, um profunde und nachhaltige Antworten zu generieren.
Damit Sie aber auch ein Bild zu meiner Idee haben, möchte ich nachstehend ein paar Beispiele anführen, die ich in der letzten Zeit aus dem Netzwerk, in Gesprächen mit KollegInnen und aus unserem Büro zusammen getragen habe und meiner bescheidenen Meinung nach beleuchtet gehören:
■ Ich beantrage eine Vertragsauskunft mittels Maklervollmacht. Der Versicherer lehnt die Auskunft mit der Begründung ab, dass meine Maklervollmacht älter als ein Jahr ist? Kann das denn wirklich Rechtens sein?
■ Vor kurzem war ich auf einem Vortrag und kam dort mit einem Kollegen ins Gespräch. Er hat mir mitgeteilt, dass ein nachträglicher Einschluss eines Sonderklasse Einbettzimmers zu einer bestehenden Sonderklasseversicherung von Seiten des Versicherers immer angenommen werden muss. Dafür kann jedoch je nach Gesundheitszustand des Kunden bis zu 100% Zuschlag verlangt werden. Liebes ÖVM-Team, bitte um Prüfung, ob das irgendwo geregelt oder ein ungeschriebenes Gesetz ist!
■ Gibt es zwischenzeitlich schon eine endgültige Entscheidung dazu, ob es einem Versicherungsagenten bei vorliegender Vollmacht des Kunden erlaubt ist, in seinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen bzw. zu kündigen?
■ Wie schaut es nun hinsichtlich der DSGVO mit Übermittlung von sensiblen Daten (z. B. Gesundheitsfragen) per Email an die Versicherer aus? Hier gibt es tausend verschiedene Meinungen, selbst die Versicherer sind sich nicht einig. Die einen schicken dahingehend gar nichts mehr per Mail, andere sehr wohl (z. B. Ausschluss- oder Wartezeitenformulare) und beziehen sich auf die TLS-Verschlüsselung, was ist denn nun richtig?
Für ein paar Profis unter Ihnen werden die Antworten glasklar sein, aber ich denke, dass so einige keine Antworten darauf parat haben bzw. nur ein Gefühl, jedoch nicht genau wissen, wo es steht bzw. wie eine Entgegnung schriftlich zu begründen wäre.
Dafür wäre eben diese neue Rubrik gedacht. Fragen stellen, die einem schon lange auf der Zunge brennen, sich einfach trauen eine Mail an
office@oevm.at zu schreiben und um Aufnahme der Frage ins Makler Intern bitten. Apropos, da fällt mir ein, dass wir noch gar keinen Namen für unsere neue Kolumne haben. Ich bitte daher, um Namensvorschläge und gleichzeitig um haufenweise Fragen, die es zu beantworten gilt. Außerdem, haben Sie keine Angst! Zum einen gibt es keine blöden Fragen und zum anderen werden wir selbstverständlich - ausgenommen Sie wünschen es explizit - die Texte der eingelangten Mails anonymisiert wiedergeben. In diesem Sinne trauen Sie sich, jetzt haben Sie die große Chance zu erfahren, was Sie schon immer wissen wollten!
Schicken Sie Ihre Anfrage an: office@oevm.at
Betreff: Makler Intern Rechtsanfrage
Ihre Anfrage wird vertrauensvoll behandelt, es werden keine Namen veröffentlicht.
- Stichworte:
- ausgabe 01/2019