Selbständig Gesund - halber Selbstbehalt
| 05. November 2017 | Wirtschaft & Steuern
Selbständig Gesund - halber Selbstbehalt
Wer auf seine Gesundheit achtet und am Präventionsprogramm Selbständig Gesund teilnimmt, erspart sich den halben Selbstbehalt – zahlt also 10% statt 20% für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen. Das Gesundheitsprogramm gilt auch für Geldleistungsberechtigte.
So geht`s zum halben Selbstbehalt:
1. Zunächst muss seitens des Versicherten ein Gesundheits-Check beim Arzt des Vertrauens – dies kann auch ein Wahlarzt sein – absolviert werden. Gemeinsam werden dann Gesundheitsziele in folgenden Bereichen festgelegt:
- Blutdruck
- Gewicht
- Bewegung
- Tabak
- Alkohol
Sind beim Versicherten alle Bereiche im grünen Bereich, so ist nichts anderes zu tun, als diese zu erhalten. Besteht Handlungsbedarf muss es innerhalb von mindestens 6 Monaten zu einer Verbesserung kommen.
2. Terminvereinbarung für die Folgeuntersuchung frühestens 6 Monate nach der ersten Untersuchung
3. Wird bei der Folgeuntersuchung festgestellt, dass die gesetzten Ziele erreicht wurden, kann der reduzierte Selbstbehalt beantragt werden. Das dazu notwendige Formular, das der Dokumentation der Zielerreichung dient, ist auf der Homepage der Sozialversicherung als Download zu finden.
4. Wird bei der Folgeuntersuchung festgestellt, dass die Gesundheitsparameter noch nicht das gewünschte Niveau erreicht haben, muss der Versicherte – will er die Reduktion des Selbstbehaltes trotzdem erreichen – eine neuerlichen Kontrolltermin vereinbaren.
5. Der Gesundheitszustand wird – abhängig vom Alter – alle zwei bis drei Jahre überprüft. Kommt es zu einer Verschlechterung des Zustandes entfällt die Halbierung des Selbstbehaltes.
Der halbe Selbstbehalt ist auch für Angehörige möglich. Diese müssen sich ebenfalls einem Gesundheits-Check unterziehen und bekommen dann gegebenenfalls eigene Gesundheitsziele seitens des Arztes vorgeschrieben. Kinder sind wie bisher vom Kostenanteil befreit.
Für Diabetiker gibt es eigene Programme – auch sie können in den Genuss des halben Selbstbehaltes kommen.
| voller Selbstbehalt | halber Selbstbehalt |
Tarifmäßige Vergütung des Honorars eines Wahlarztes (Internist) | EUR 106,64 | EUR 106,64 |
Selbstbehalt | – EUR 21,32 | – EUR 10,66 |
Vergütung | EUR 85,32 | EUR 95,98 |
Differenz | EUR 10,68 |
Quellen:
www.svagw.at
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- halber selbstbehalt
- ausgabe 04/2017