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IN KRISENZEITEN OFFENBAREN SICH DIE WAHREN FREUNDE

Avatar of Ing. Alexander Punzl Ing. Alexander Punzl | 18. Juni 2020 | Intern

Der 16. März 2020 wird in unsere Geschichtsbücher eingehen! An diesem Tag ist nicht nur das gesellschaftliche Leben zum Erliegen gekommen. Ohne sich darauf vorbereiten zu können, ist der Großteil der österreichischen Wirtschaft aufgrund des Corona-Pandemie vollkommen lahmgelegt worden.

Die Versicherungsmaklerbranche hat sich sehr schnell darauf eingestellt und konnte mit gewissen Einschränkungen ihren Betrieb aufrechterhalten. Das war dringend notwendig, denn unsere KlientenInnen haben uns mit Anfragen und Wünschen bestürmt. Betretungsverbot, Job- oder Umsatzverlust, weiterlaufende Zahlungen etc., unter dem Strich waren viele verzweifelt und planlos, wie es weitergehen soll.

Wie man unseren KlientenInnen zumindest im Bereich ihrer Versicherungen ein wenig Last von ihren Schultern nehmen könnte, ist vielschichtig. Prämienstundung oder –freistellung, befristete Reduktion des Versicherungsschutzes, Kennzeichenhinterlegung etc. Aber trotz unzähliger Versuche der Kollegenschaft und eindringlicher Versuche unserer Standesvertretung, die Versicherungswirtschaft rasch zu einem „Hilfspaket“ zu bewegen, sind wir bei unseren Versicherungspartnern und dem VVO auf taube Ohren gestoßen.

Am 9. April 2020 ist dann dem Fachverband der Kragen geplatzt und hat sich mit einem offenen Brief an die Versicherer und den VVO gewandt. Am 16. April 2020, also erst ein Monat nach Ausbruch der Krise, hat sich der VVO Präsident Kurt Svoboda unter dem Titel „Österreichs Versicherer helfen in der Krise“ an uns gewandt. Er verkündete, man wird den Konsumenten und Kleinunternehmern unter die Arme greifen, z.B. Reduktion des Versicherungsschutzes, Prämienstundungen und rasche Schadenabwicklung. Die Realität ist aber anders! Den Versicherungsschutz zu reduzieren oder ruhend zu stellen, sollten wir nicht empfehlen. Auch wenn keine Umsätze generiert werden oder Arbeitslosigkeit droht, die Betriebsstätte oder das Eigenheim kann von einem Feuer vernichtet werden, es kann zu einem Haftpflichtschaden oder aber auch einer Krankheit bzw. einem Unfall kommen. Auch das angekündigte Thema Prämienstundungen funktioniert nicht reibungslos.
Apropos rasche Schadenerledigung, in Fällen der BUFT- und Seuchen-betriebsunterbrechungsversicherung waren die Versicherer durchwegs sehr schnell, aber leider nur mit Deckungsablehnungen. Allerdings bietet der eine oder andere Versicherer relativ geringe, freiwillige Pauschalentschädigungen an. Jedoch mit sehr kurzen Annahmefristen und in vielen Fällen nur, wenn man einen Verzicht auf weitere Ansprüche abgibt. Der Ansatz, unpräjudiziell und rasch zu helfen ist lobenswert, die einzuhaltenden Bedingungen belegen aber, dass die Versicherer doch keine Wohltäter sind.

Dieses Vorgehen zeigt uns auch, dass sich die Versicherer unsicher sind, Deckungsprozesse zu gewinnen.
Diese These wird dadurch untermauert, dass dort und da bei Neu- oder Konvertierungsanträgen ein taxativer Ausschluss von allem rund um COVID 19 zu finden ist! So schreibt z.B. ein Versicherer:

In Abänderung der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Artikel 1, sind völlige sowie teilweise Betriebsunterbrechungen in Folge der aktuellen Coronavirus/COVID-19 Epidemie bzw. Pandemie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Ausschluss umfasst sämtliche Quarantänemaßnahmen als auch eine Erkrankung sowie sämtliche Folgen und Beschwerden der versicherten Person in direktem Zusammenhang mit der COVID-19 Epidemie bzw. Pandemie.

Für mich liest sich das so, dass es bisher versichert war!

Ich hoffe, dass es die Versicherungswirtschaft sportlich nimmt, wenn sie jetzt vermehrt mit bezüglichen Deckungsklagen konfrontiert wird. Im Sinne von Zi. 6 / § 28 Maklergesetz müssen wir, wenn es nicht anders geht, unseren KlientenInnen raten, Deckungsprozesse zu führen. Selbstverständlich erst nach umfassender und belegbarer Beratung bzw. Abwägung von allem Für und Wider! Auch Dr. Roland Weinrauch, für unseren Fachverband, empfiehlt die Klärung auf dem Rechtsweg. Leider stehen wir dabei zumeist auch ohne Rechtsschutzdeckung da, da die Rechtsschutzversicherer einen vermeintlich passenden Ausschluss, die „Ausnahmesituations-Klausel“, anführen. Ich halte den Versicherern aber zugute, dass niemand bei der Gestaltung von bezüglichen Tarifen je an eine solche Pandemie gedacht hat und ein hohes Kumulrisiko wahrscheinlich ist. Gerade in dieser Situation kann der ÖVM-Rechtsservice die Unterstützung bieten, die die ohnehin finanziell geschundenen UnternehmerInnen brauchen.

Da auch wir bei der Gestaltung des ÖVM-Rechtsservices nicht an einen solchen Krisenfall gedacht haben, mussten wir für COVID-19-Fälle einen eigenen Modus festlegen. Dazu haben wir unsere Mitgliedsbetriebe schon per Newsletter informiert. Trotzdem ist es ein äußerst attraktives Angebot, das sich mit anderen am Markt befindlichen Modellen sehr gut messen kann! Der ÖVM hat sich auch in Sachen Aus- und Weiterbildung im Zuge der Corona-Krise rasch umgestellt. Sämtliche Präsenzseminare wurden vorläufig abgesagt und die ÖVA setzt voll auf Webinare. Es ist erfreulich, dass diese sehr zahlreich und mit hohem Zufriedenheitsfaktor angenommen werden. Die Themen sind vielschichtig, sofort in der Praxis umsetzbar und auch einfach in den Arbeitsalltag einzubauen. An dieser Stelle mein herzlichster Dank an unsere ReferentenInnen, die sich rasch und problemlos auf diese neue Herausforderung umgestellt haben.

Aber bereits im September geht es wie gewohnt, vielleicht etwas dichter gedrängt, wieder mit „normalen“ Seminaren weiter, die ÖVA arbeitet mit vollem Elan daran, seien Sie gespannt! Wenn Sie diese Zeilen lesen, werden wir hoffentlich die Corona-Krise, was die Krankheit betrifft, vollständig bewältigt oder zumindest im Griff haben. Wirtschaftlich wird sie uns aber noch viele Monate, wenn nicht Jahre begleiten.

Gerade in schwierigen Zeiten ist es unerlässlich, dass man am Versicherungssektor unabhängig und fachkundig betreut und beraten wird. Nur unabhängige VersicherungsmaklerInnen können das umfassend bieten.

Darum bin ich um unseren Berufsstand nicht bange, auch wenn wir schwierige Zeiten durchlebt haben, die sich noch einige Zeit auf unsere Betriebe auswirken werden. Die Versicherten brauchen uns, gerade jetzt und besonders bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Versicherungsverträgen, darum durchhalten! Das Licht am Ende des Tunnels ist schon sichtbar.
Ich wünsche uns allen viel Glück und Stehvermögen!