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Die Vorteile einer regelmäßigen Wertermittlung für den Makler

Avatar of DI (FH) Andreas Bannert DI (FH) Andreas Bannert | 05. November 2017 | Recht

Die Vorteile einer regelmäßigen Wertermittlung für den Makler

Kommt es zu einem Schadenfall und wichtige Maschinen und Anlagen sind beschädigt oder zerstört, möchte man eine negative Überraschung nicht erleben:

Unterversicherung! Das bedeutet, dass der Schaden nicht voll ersetzt wird. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungssummen nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. Die Abweichung kann in Einzelfällen sehr hoch sein. Auch wenn es im Schadenfall „nur“ 15 oder 20 % sind, kann es zu einer Existenzbedrohung kommen. Bei falscher Basis kann das auch durch Deckungselemente im Versicherungsvertrag wie Unterversicherungsverzicht, Summenausgleich, Vorsorge etc. nicht oder nur teilweise verhindert werden. Was oft auch übersehen wird: Die Versicherungssumme ist die maximale Ersatzleistung! Das bedeutet, dass es auch zu langwierigen Diskussionen zwischen dem Unternehmen/Makler und dem Versicherer kommen kann. Die vermeintlich „ersparte“ Prämie tritt da in den Hintergrund und steht in keinem Verhältnis zu den sich auftuenden Finanzierungslücken. Auch der Versicherer ist mit der Situation nicht glücklich, da sie die Kundenbeziehungen belastet oder zum Verlust des Kunden führen kann.

 

Wenn keiner es will, warum ist Unterversicherung so häufig?

Oft stimmt die Ausgangsbasis nicht, da jahrelang nicht angepasst wurde, auf Neuinvestitionen und Eigenleistungen vergessen, Maschinenwerte mit dem seinerzeitigen Gebrauchtpreis angesetzt wurden oder bei  Investitionen oft die Buchwerte übernommen wurden - kaum aber weil man Prämie sparen und die Existenz des Unternehmens riskieren wollte!

Ein häufiger Irrtum ist, nur den Anschaffungswert von gebrauchten Maschinen statt des Neuwerts zu versichern. Das wäre nur dann ausreichend, wenn im Schadenfall eine passende gebrauchte Maschine als Ersatz sofort verfügbar wäre, und praktisch müsste es im Versicherungsvertrag auch so vereinbart sein. Üblich ist aber die Versicherung zum Neuwert, da die Verfügbarkeit (von Gebrauchtgeräten) auch ein Kriterium ist, Geräte müssen zur Minimierung des Schadens durch eine Betriebsunterbrechung schnell ersetzt werden. Doch geeignete Gebrauchtgeräte sind nicht immer sofort verfügbar.

DI (FH) Andreas Bannert, der bei Risk Experts den Bereich Wertermittlung leitet, erklärt: „Wir erleben viele Fälle bei denen die ermittelten Werte 20 bis 30 % über der bisherigen Versicherungssumme liegen. Manchmal aber müssen die Werte sogar um mehrere hundert Prozent hinaufgesetzt werden. Obwohl das eine Anpassung der Prämie nach sich zieht, sind Versicherungsnehmer und Makler sehr froh, dass das erkannt wird: „Mit den ursprünglich versicherten Summen hätten wir im Schadenfall die Anlagen nie mehr wieder errichten können.“ Eine „Überversicherung“ kommt seltener vor und ist auch nicht existenzbedrohend, kann aber auch hohe, nicht notwendige Kostenbelastungen bedeuten.

 

Wie vermeidet man Über- und Unterversicherung?

Wichtig ist, dass die Neuwertbasis stimmt und Wiederbeschaffungswerte regelmäßig aktualisiert werden. Genau das ist die Expertise von Andreas Bannert. Die Aufgabe seines Teams ist die Ermittlung des Neuwerts bzw. Wiederbeschaffungswerts (im Gegensatz zum Buchwert, Verkehrswert oder Zeitwert) von Gebäuden, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen. „Und dafür ist es unbedingt erforderlich vor Ort gewesen zu sein und nicht aus einem – nie aktuellen – Anlagenverzeichnis vom Schreibtisch aus zu bewerten.

Dann kann man zusätzlich die Positionen einzelner Maschinen dokumentieren und damit die Aufteilung der Werte innerhalb eines Standortes richtig zuordnen. Daher findet auch ein Großteil unserer Leistung direkt beim Kunden statt“, erklärt Bannert. So genannte „Desktop-Analysen“ seien dagegen nur möglich, wenn es sich um Gebäude mit guten Planunterlagen und nicht zu hoher Versicherungssumme handelt oder nur eine Plausibilitätsschätzung gefragt ist. Mit seinem Team erstellt Bannert jährlich hunderte Gutachten im In- und Ausland. Die Anzahl österreichischer Unternehmen mit Auslandsstandorten ist stark steigend. Hier fehlt vielen Kunden – vor allem beim Erwerb bestehender Werke – die Erfahrung, über die das Risk-Experts-Team verfügt. Ein weiterer Vorteil ist die einheitliche Bewertung. Kunden mit mehreren Standorten können sich sicher sein, dass überall nach den gleichen Standards bewertet wird.

 

Wer lässt wann Wertermittlungen durchführen?

Im Zuge einer Konvertierung oder Anpassung  sollte zur Vermeidung einer Unterversicherung eine Wertermittlung immer angedacht werden. Im Falle eines Neuvertrages ist eine Wertermittlung dringend empfohlen. Die Beauftragung einer Wertermittlung erfolgt derzeit größtenteils durch den Versicherer. Zunehmend kommen auch Direktbeauftragungen aus der Industrie zu Risk Experts. Vorteil dabei ist, dass eine freie Auswahl des Versicherers dadurch möglich wird.

 

Was sollte eine Wertermittlung enthalten?

Mit dem ausführlichen Gutachten erhalten Auftraggeber eine technische Beschreibung der TKBE (technisch-kaufmännische Betriebseinrichtung) sowie eine ausführliche Fotodokumentation. Weiters erhalten sie aber auch eine klare Zuordnung der Werte zu den einzelnen Standorten und eine Übersicht über deren Aufteilung innerhalb dieser Standorte. „Damit können wir durch nachvollziehbare Grundlagen Transparenz herstellen und so Vertrauen erzeugen“, betont Bannert, denn Wertermittlung ist Vertrauenssache.

Versicherer können auf dieser Basis einen plausiblen PML (Possible Maximum Loss) ermitteln – der eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der richtigen Versicherungssumme darstellt.

Auch für  interne oder externe Risikoanalysen ist eine solche Aufteilung unbedingt erforderlich.

 

Die richtige Aufteilung führt zur richtigen Summe

Grundsätzlich sagt für Bannert der Preis einer Maschine, wie er vom Versicherungsnehmer angegeben wird, sehr wenig über den Wiederbeschaffungswert aus: „So kann bei der seinerzeitigen Bestellung ein extremer Sonderrabatt ausverhandelt worden sein, der im Falle einer Neubeschaffung nicht mehr erzielbar ist. Ein weiterer Punkt ist der Kauf von gebrauchten Maschinen, die dann nur mit dem Anschaffungswert in den Büchern stehen. Zusätzlich werden Inflation und Teuerungsraten wie auch Eigenleistungen und Planungskosten in den Versicherungssummen oftmals nicht berücksichtigt bzw. dem Versicherer nicht gemeldet.“ Das kann zum Auftreten extremer Wertunterschiede führen! Wichtig ist auch die Abgrenzung der Versicherungswerte entsprechend den Gruppierungserläuterungen. Das ermöglicht die exakte Aufteilung der Werte in Gebäude und technisch-kaufmännische Betriebseinrichtung. Da Risk Experts sowohl Gebäudeschätzungen als auch die Ermittlung von Einrichtungswerten vornimmt, treten keine Schnittstellenprobleme auf. Bannert kennt die Folgen einer falschen Zuordnung: „Auswirkungen hat diese Aufteilung vor allem auf die unterschiedlichen Anpassungsindizes  für Gebäude und Einrichtungsgegenstände, die über einen längeren Zeitraum bei falscher Aufteilung der Basiswerte zu Unter- oder Überversicherung führen können. Auch ist diese Aufteilung bei unterschiedlichen Besitzverhältnissen – Stichwort Miete oder Beteiligungen – notwendig.

 

Regelmäßig Wertermittlung zahlt sich aus!

Experten empfehlen Wertermittlungen regelmäßig durchzuführen (bei größeren Investitionen im Unternehmen, spätestens aber alle zehn Jahre). Diese Empfehlung wird aber nicht flächendeckend befolgt, bedauert Bannert: „Es gibt kaum ein Unternehmen, das sich in den vergangenen zehn Jahren nicht massiv verändert hat um konkurrenzfähig zu bleiben.“ Risk Experts rät daher zu einer Prüfung der Plausibilität der Gutachten zumindest alle drei Jahre und einer systematischen Kontrolle alle zehn Jahre.