Die neue Organisationsstruktur
| 11. Juni 2020 | Wirtschaft & Steuern
Die neue Organisationsstruktur für die österreichische Sozialversicherung gilt seit dem 01.01.2020. Kernpunkt des bereits im Dezember 2018 beschlossenen Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG), BGBl I 100/2018, ist die Reduktion der Zahl der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5.
Demnach werden die neun Gebietskrankenkassen und bestehende Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengeführt, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit jener der Bauern zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zur neuen BVAEB fusioniert.
Gleichzeitig bekommen Dienstgeber mehr Einfluss in den Kassen, die Aufsichtsrechte des Sozial- und Finanzministeriums werden ausgeweitet. Als Sozialversicherungsträger bleiben neben der ÖGK, der SVS und der BVAEB die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bestehen.
Alle österreichischen Sozialversicherungsträger gehören dem Dachverband der Sozialversicherungsträger an. Der Dachverband folgt damit dem bis 31.12.2019 bestehenden Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Der Aufgabenbereich des Dachverbandes ist gesetzlich geregelt und entspricht weitgehend den bisherigen Aufgaben des Hauptverbandes.
Die Strukturreform soll langfristig rund eine Milliarde Euro an Einsparungen bringen, vorrangiges Ziel ist laut Gesetzgeber eine groß angelegte massive Senkung der Verwaltungskosten. Mit der Bündelung der Aufgaben, der Reduzierung der Verwaltungskörper und der Verkleinerung der Gremien soll es künftig zu deutlichen Effizienzsteigerungen kommen und der Verwaltungs- und Sachaufwand schrittweise bis zum Jahr 2023 um 30 Prozent gesenkt werden.
Tatsächlich sind die Kosten der Selbstverwaltungsorgane und der Verwaltung sehr niedrig. Einsparungen in den angegebenen Höhen werden daher von vielen Seiten bezweifelt.