Der ÖVM-Rechtsservice – unsere ersten Eindrücke
| 18. Juni 2020 | Intern
In unserer ersten diesjährigen Ausgabe haben wir Ihnen den ÖVM-Rechtsservice vorgestellt. In Kooperation mit der Erste Allgemeine Schadenshilfe AG unterstützt durch die Kanzlei VOGL Rechtsanwalt GmbH bieten wir unseren Mitgliedern und ihren Kunden eine einzigartige Art von Rechtshilfe, nämlich die Anspruchsdurchsetzung ohne Kostenrisiko. Wie manche anderen Sachen, ist auch dieses Thema infolge der weltweiten Pandemie einigermaßen in den Hintergrund geraten. In Zeiten, in welchen COVID-19 die österreichische Gesellschaft in nahezu allen Bereichen lahmgelegt hat, sind wir sehr stolz darauf, Ihnen nach der ersten Zwischenbilanz mitteilen zu können, dass unser ÖVM-Rechtsservice ganz gut läuft.
Die positive Resonanz in unseren Mitgliederkreisen ist eigentlich keine Überraschung, denn die Vorteile vom ÖVM-Rechtsservice liegen auf der Hand:
Über den ÖVM-Rechtsservice überlassen Sie die Durchsetzung der Forderungen Ihres Kunden einer Kanzlei, die österreichweit für die Vertretung von Versicherungsnehmern und Geschädigten gegen die Versicherungsgesellschaften bekannt ist. Dabei trägt der Kunde kein Kostenrisiko. Sie werden sich vielleicht fragen, wo der Haken liegt. Seien sie beruhigt, wir versichern Ihnen, dass es keine nachteiligen Vereinbarungen im Kleingedruckten gibt. Diese Kooperation, die vorerst bis zum 31.12.2020 befristet ist, ist ausschließlich auf die Interessen unserer Mitglieder und ihrer Kunden ausgelegt. Selbstverständlich kann nicht jede Causa angenommen werden. Jede Anfrage wird im Hinblick auf die Erfolgsaussichten geprüft und erst dann angenommen, wenn hinreichende Aussicht auf ein positives Prozessergebnis vorliegt. Der ÖVM-Rechtsservice bietet aber nicht nur eine kostenlose, sondern auch eine effiziente rechtsfreundliche Unterstützung. Es ist allgemein bekannt, dass sich außergerichtliche Gespräche mit Versicherungen oft als eine Zeit- und Kostenverschwendung herausstellen. Um dieses Problem aus der Welt zu schaffen, werden grundsätzlich keine außergerichtlichen Vergleichsgespräche geführt. Sobald der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt hat, wird die Klage beim Gericht eingereicht. Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass viele Versicherungen nach der Klagseinbringung doch zu einem Vergleichsgespräch bereit sind.
Unsere Mitglieder profitieren außerdem von der ÖVM-Checkliste, die einen Leitfaden für die Aufbereitung der Causa darstellt und somit den Aufwand reduziert. Wenn Sie die Fragen in der ÖVM-Checkliste vollständig beantworten und die nötigen Unterlagen beilegen, verfügt unser Dr. Vogl in der Regel über genug Material, um gleich mit rechtlichen Schritten loslegen zu können. Sie ersparen sich dadurch mühsame Korrespondenz.
Denken Sie aber auch daran, dass der ÖVM-Rechtsservice nicht nur für Fälle ohne eine Rechtsschutzversicherung geschaffen wurde. Die Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen kann genauso mühsam sein. Diese Arbeit ersparen Sie sich, wenn Sie die Causa gleich dem ÖVM-Rechtsservice anzeigen und unserem Dr. Vogl die Einholung der Deckungszusage überlassen.
Wir können Ihnen berichten, dass sich der Großteil der bisher gemeldeten Fälle auf die Betriebsunterbrechungsversicherungen bezogen hat. Dies ist keine Überraschung, da gerade dieses Thema aufgrund von COVID-19 im Rampenlicht steht und vielen Unternehmern Kopfschmerzen bereitet. Es wurden bereits die ersten Klagen bei Gericht eingebracht. Es freut uns aber, dass auf unserem Tisch auch die Anfragen sowohl aus anderen Sparten der Sachversicherung (zB Haftpflicht) wie auch aus der Unfallversicherung liegen. Diese Vielfalt bei den Anfragen zeigt, dass Sie den Mehrwert vom ÖVM-Rechtsservice erkannt haben.
Ganz stolz sind wir auf den Umstand, dass aus Ihrer ersten Anfrage nach weniger als 10 Tagen eine Klage gegen die Versicherung fabriziert wurde. Dies zeigt uns, dass hinter dem ÖVM-Rechtsservice ein gut durchdachtes System steht.
Obwohl die ersten Eindrücke zweifelsohne positiv sind, ist aus jetziger Sicht schwer zu sagen, wohin die Zukunft führen wird. Wie bereits oben erwähnt, ist dieses Projekt vorerst bis zum 31.12.2020 befristet. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass auch unsere Mitglieder durch die Inanspruchnahme des ÖVM-Rechtsservice dessen Schicksal mitgestalten können. Wir können Ihnen nur empfehlen, diese einmalige Möglichkeit zu nutzen und dadurch den ÖVM-Rechtsservice zu fördern. Eines ist sicher, der ÖVM-Rechtsservice steht im Dienst unserer Mitglieder und seine Zukunft hängt von deren Interesse ab.