Der 1. große Leistungsvergleich
| 05. Dezember 2022 | Recht
Ihre Kundschaft hat ein Elektroauto, aber wer hat die passende Versicherung?
Auch wenn der eine oder andere dem guten, alten Verbrennungsmotor hinterher trauert, das EU-Parlament hat es beschlossen, ab 2035 dürfen nur noch PKW und leichte Transporter neu auf den Markt gebracht werden, die keine klimaschädlichen Treibhausgase mehr ausstoßen. Natürlich werden gefinkelte Advokaten auch bei diesem Beschluss Schlupflöcher finden, aber seien wir uns ehrlich, der Trend hin zur Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten und wir müssen uns darauf einstellen.
Das haben auch die heimischen Versicherer erkannt und selbst wenn diese im Vergleich zu unseren deutschen Nachbarn noch sehr abwartend und konservativ agieren, so wurden in den letzten Monaten die Produktportfolios der einzelnen KFZ-Versicherer doch behutsam an den „neuen“ Bedarf angepasst.
An dieser Stelle kommen wir Versicherungsmakler ins Spiel, denn in welche Schublade sollen wir zukünftig greifen, um unserer Kundschaft den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln?
Mit dieser Frage hat sich auch der ÖVM-Vorstand beschäftigt und so wurde ich beauftragt, einen Fragebogen auszuarbeiten und eine entsprechende Umfrage zu starten, um unseren Mitgliedern eine Hilfestellung im aktuellen Tarifdschungel zu geben. Ich darf Ihnen auch bereits vorab verraten, es kamen äußerst spannende Ergebnisse zu Tage, die ich Ihnen nachstehend präsentieren darf (die Reihung der Versicherer erfolgte alphabetisch):
01 Pakete und Deckungserweiterungen
Haben Sie im Rahmen Ihrer KFZ-Versicherungsproduktpalette spezielle Mehrleistungen bzw. Deckungserweiterungen für Elektrofahrzeuge? Wenn ja, gelten diese auch uneingeschränkt für Hybridfahrzeuge?
Allianz | Ja, Allianz Österreich bietet Mehrleistungen und Deckungserweiterungen an: • Es gibt einen erweiterten Versicherungsschutz für die Antriebsbatterie sowie das Ladekabel (inklusive Adapter), ein tragbares Ladegerät sowie die eigene Wallbox. (Details siehe unten) • KFZ Assistance (Erweitert): Organisation von mobilem Aufladen oder Abschleppung (inkl. Kostenübernahme) zur nächsten passenden Ladestation bei leerer Batterie • Wir organisieren (wenn verfügbar) und übernehmen die Mietkosten für ein Elektro/Hybrid Mietfahrzeug (jedoch nicht höher als ein Mittelklasse Fahrzeug). Derzeit gelten die Mehrleistungen für Hybridfahrzeuge in Bezug auf die Antriebsbatterie. Wir analysieren und aktualisieren unser Produkt für Elektro/Hybrid laufend, um unseren Kund:innen den passenden Versicherungsschutz anbieten zu können. |
ERGO | Ja, diese gelten auch für Plug-in Hybridfahrzeuge. |
Generali | Im Rahmen einer Generali Kaskoversicherung ist für Elektro- und Hybridfahrzeuge eine spezielle Deckungserweiterung „Elektro-Pluspaket“ 1 abschließbar. Damit sind Reparaturkosten bei Schäden am Fahrzeug durch indirekten Blitzschlag oder durch Bedienungsfehler des Ladegerätes abgedeckt. Außerdem enthalten ist der Schadenersatz bei Diebstahl des tragbaren Ladegerätes oder des Ladekabels. Des Weiteren übernimmt die Generali die Kosten, die im Falle einer Behebung einer Manipulation der Originalfahrzeugsoftware durch unberechtigte Dritte aufgewendet werden müssen (Cyberangriff). Speziell nur für Elektrofahrzeuge ist der Abschluss eines eKfz-Sicherheitspaketes 2 möglich. Dieses besteht aus: Kfz-Haftpflicht, Voll- oder erweiterter Teilkasko inklusive Elektro-Pluspaket, Insassen-Unfallversicherung und Assistance inklusive „Abschleppen des eKfz bei leerer bzw. defekter Batterie“. Durch den eKfz Bonustarif (Fixprämie ohne Bonus-Malus-System) sparen Kundinnen von Anfang an und bleiben immer im Bonus. Auch bei selbst verursachten Schäden kommt es zu keiner Prämienerhöhung. |
HDI | Ja. Die Deckungsverbesserungen gelten auch für Hybridfahrzeuge. |
Helvetia | Erweiterung für Versicherung von Akkus und Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen: Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Batterien des Fahrzeuges. Befindet sich die Batterie nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers, liegt eine Versicherung für fremde Rechnung vor. In Erweiterung von Artikel 1 der AKKB 2020 erstreckt sich bei Elektro- und Hybridfahrzeugen die Versicherung auch auf die mittelbare Einwirkung durch Blitzschlag (indirekter Blitzschlag) auf das versicherte Fahrzeug und die mitversicherte Sonderausstattung wie Akkus und Batterie, wenn diese zum Aufladen an eine externe Stromquelle angeschlossen und fix mit dem Fahrzeug verbunden sind. Werden die Batterien durch einen versicherten Schaden total beschädigt oder entwendet, erfolgt eine Ersatzleistung gemäß Artikel 5 der AKKB 2020. (Hierbei handelt es sich um eine Deckungserweiterung mit Prämienzuschlag). |
KLV | Ja und es wird nicht zwischen Elektro- und Hybridfahrzeuge unterschieden. |
OÖV | Ja, wir haben Deckungserweiterungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. |
Tiroler | Ja, siehe KBX9. |
Uniqa | Siehe bitte die Antwort zu Punkt 3. |
VAV | Ja, die VAV Versicherung bietet seit dem Tarif 2019 ein verbessertes E-Paket für Elektro- und Hybridfahrzeuge an (prämienpflichtig, Versicherungssumme E-Paket bis EUR 60.000,-). |
WRSTD | – |
Wüstenrot | Die Wüstenrot KFZ-Versicherungsprodukte können für umweltschonende Elektroautos sowie Hybridfahrzeuge selbstverständlich ebenso abgeschlossen werden wie für klassische Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Ein spezielles Paket/Mehrleistungen für Elektrofahrzeuge/Hybridfahrzeuge haben wir aktuell nicht im Portefeuille. |
1 Abschließbar für: Pkw/Kombi, LKW bis 1,5t NL und Wohnmobile bis 3,5t Ges.Gew. und alle einspurigen Fahrzeuge, wenn Antriebsart Elektro oder kombinierter Betrieb mit Elektromotor 2 Abschließbar für: Pkw/Lkw bis 1,5t Nutzlast, ausschließlich elektrisch betrieben |
02 Annahmepolitik
Werden von Ihrer Gesellschaft sämtliche Marken/Typen an Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen angenommen oder gibt es bestimmte Ausnahmen?
Allianz | Alle Elektro- und Hybridfahrzeuge werden versichert. |
ERGO | Es gelten unsere grundsätzlichen Annahmerichtlinien auch für Elektro- bzw. Hybrid-Fahrzeuge. |
Generali | Die Generali akzeptiert alle Marken und Typen. Ab einem bestimmten Listenpreis besteht – markenabhängig – Anfragepflicht. |
HDI | Es gibt keine gesonderten Zeichnungsrichtlinien aufgrund der Antriebsart. Die allgemein gültigen Annahmebestimmungen finden Anwendung. |
Helvetia | Marke und Type sind kein ausschlaggebendes Annahmekriterium. |
KLV | Keine Unterscheidung bzw. Ausnahmen. |
OÖV | Wir akzeptieren sämtliche Marken an Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen. |
Tiroler | Nein |
Uniqa | Es werden alle Marken angenommen. |
VAV | Ja, grundsätzlich nimmt die VAV nahezu alle Marken und Typen an Elektrofahrzeugen an. Die Prämienberechnung erfolgt nach der Einstufung in dem unseren Tarifen zugrunde liegenden Typklassenverzeichnis. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein bestimmter Fahrzeugtyp einer Anfragepflicht unterliegt. |
WRSTD | keine Ausnahmen |
Wüstenrot | Es gibt keine spezifischen Annahmeeinschränkungen für Elektrofahrzeuge/Hybridfahrzeuge. |
03 Überspannungsschäden
Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge verbringen einen Großteil Ihrer Standzeit „an der Leine“, sprich angeschlossen an das Stromnetz, weshalb es ein entscheidendes Kriterium ist, ob Überspannungsschäden z. B. aufgrund Stromschwankungen/Stromspitzen oder durch Blitzschlag als mitversichert gelten oder nicht. Wie sieht der Versicherungsschutz bei Ihren Kaskoprodukten dahingehend aus?
Allianz | Bei Elektrofahrzeugen erstreckt sich die Versicherung auch auf die mittelbare Einwirkung durch Blitzschlag (indirekter Blitzschlag) auf das versicherte Fahrzeug und die mitversicherte Sonderausstattung wie Akkus und (Antriebs-)Batterien, wenn diese zum Aufladen an eine externe Stromquelle angeschlossen und fix mit dem Fahrzeug verbunden sind. |
ERGO | Überspannungsschäden aufgrund Stromschwankungen/Stromspitzen können nicht mitversichert werden. Schäden während des Ladevorganges durch indirekten Blitzschlag sind im Paket enthalten. |
Generali | Für die unter Punkt 1. beschriebenen Varianten gilt: Schäden am Fahrzeug, die durch indirekten Blitzschlag verursacht werden, sind mitversichert. |
HDI | Antwort siehe Frage 05. |
Helvetia | In Erweiterung von Artikel 1 der AKKB 2020 erstreckt sich bei Elektro- und Hybridfahrzeugen die Versicherung auch auf die mittelbare Einwirkung durch Blitzschlag (indirekter Blitzschlag) auf das versicherte Fahrzeug und die mitversicherte Sonderausstattung wie Akkus und Batterie, wenn diese zum Aufladen an eine externe Stromquelle angeschlossen und fix mit dem Fahrzeug verbunden sind. (Hierbei handelt es sich um eine Deckungserweiterung mit Prämienzuschlag). |
KLV | Versicherungsschutz besteht bei indirektem Blitzschlag im Zuge des Ladevorganges. |
OÖV | Das Risiko des indirekten Blitzschlages kann bei uns mitversichert werden. |
Tiroler | siehe KBX9 (Anmerkung ÖVM: Abweichend von der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) sind Akkus und Batterien von Elektrofahrzeugen durch mittelbare (indirekter Blitz) oder unmittelbare Einwirkung von Blitzschlägen mitversichert, wenn das Elektrofahrzeug zum Aufladen an eine externe Stromquelle angeschlossen und fix mit dem Fahrzeug verbunden ist). |
Uniqa | Im Rahmen der Deckung von Schäden durch Naturgewalten sind bei KFZ mit einem ausschließlichen Antrieb durch elektrische Energie oder bei KFZ mit einem Plug-In-Hybrid-Antrieb auch Schäden durch die mittelbare Einwirkung atmosphärischer Elektrizität (indirekter Blitz) gedeckt. |
VAV | Die Entschädigung im Rahmen des E-Paketes wird geleistet für Sachschäden durch: a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter. b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, indirekter Blitzschlag. |
WRSTD | Versichert sind indirekter Blitzschlag und die mitversicherte Sonderausstattung wie z. B. Akkus, Batterien bei Elektrofahrzeugen, wenn diese zum Aufladen an eine externe Stromquelle angeschlossen und fix mit dem Fahrzeug verbunden sind. Der Tarif 2023 sieht Erweiterungen vor. |
Wüstenrot | Im Rahmen der Kaskoversicherung sind Überspannungsschäden nicht gedeckt. Ladestationen sind zumeist mit einem Überlastungsschutz ausgestattet, ein Blitz- und Überspannungsschutz ist auch Bestandteil der Wallboxen, bzw. kann dieser nachgerüstet werden. |
04 Tierbiss-Folgeschäden
Aufgrund von teuren Akkus und einem mehr an Elektronik können Auswirkungen von Tierbissen deutlich gravierender ausfallen als im Vergleich zu „normalen“ KFZ. Wie sind diese Folgeschäden im Rahmen Ihrer Kasko-Versicherungen abgedeckt?
Allianz | Wenn durch einen in der Deckung „Tierschäden“ versicherten Versicherungsfall Folgeschäden am Kraftfahrzeug verursacht werden, sind solche Folgeschäden in der Deckung „Tierschäden“ nicht gedeckt, sondern nur, wenn diese bei einer anderen Deckung gedeckt sind. |
ERGO | Tierbiss-Folgeschäden können bis 3.000 Euro mitversichert werden. |
Generali | Bei allen Pkw (unabhängig von der Antriebsart) sind bei Wildtierbissen an Schläuchen, Kabeln, Verkleidungs- und Dämmmaterialien Folgeschäden bis 2.000 Euro mitversichert (ausgenommen Schäden durch Haustiere). Im Elektro-Kfz sind zwar viel mehr Steuergeräte und Kabel verbaut, Folgeschäden aus Tierbissen kommen jedoch selten vor und das Limit in der Höhe von 2.000 Euro wird nahezu nie ausgeschöpft. |
HDI | Antwort, siehe Frage 05. |
Helvetia | Tierbiss-Folgeschäden sind ausgeschlossen. |
KLV | Folgeschäden infolge Tierbiss sind versichert, Schäden am Akku jedoch mit begrenzter Versicherungssumme bzw. Zeitwertstaffel. |
OÖV | Folgeschäden von Tierbissen sind in unserer Kaskoversicherung nicht gedeckt. Es gibt jedoch keine Einschränkungen auf die Teile, worin sich das Tier verbeißt. Ob im Einzelfall tatsächlich ein reiner Tierbissschaden oder doch ein als Folgeschaden zu qualifizierender Versicherungsfall vorliegt, kann sich durchaus erst im Einzelfall herausstellen. |
Tiroler | Nur beim Abschluss TIROLER Paket KBX7 und nur begrenzt ->Folgeschäden bei Tierbissen an Schläuchen, Kabeln, Verkleidungs- und Dämmmaterialien bis EUR 1.000,-, ausgenommen Schäden durch Haustiere. |
Uniqa | Im Rahmen des optionalen Toppakets können gegen eine Zusatzprämie auch Folgeschäden an Steuergeräten aufgrund von Tierbissen an Fahrzeugteilen bis zu einem Betrag von EUR 3.500,- versichert werden. |
VAV | Folgeschäden sind mitversichert. Die Entschädigungsleistung für Folgeschäden ist mit EUR 3.000,00 pro Schadenereignis begrenzt. |
WRSTD | Tierverbissschäden an Kabeln, Schläuchen, Isolier- und Dämmmatten inkl. Folgeschäden sind derzeit bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 versichert. Für den Tarif 2023 sind Änderungen dazu geplant. |
Wüstenrot | Im Rahmen der Kaskoversicherung (Vollkasko sowie Teilkasko mit Parkschaden/Vandalismus) ist die Reparatur von Beschädigungen von Fahrzeugteilen wie Kabel, Schläuche, Isoliermatten etc. durch Tierbiss bis zur Entschädigungshöchstgrenze von 400 Euro versichert. Folgeschäden bei Tierbiss sind ausgenommen. |
05 Kurzschluss-Folgeschäden
Ähnliche Auswirkungen wie die Tierbiss-Folgeschäden, wie sind diese im Rahmen Ihrer Kasko-Versicherungen versichert?
Allianz | Nein, kein Versicherungsschutz. |
ERGO | Kurzschluss- und Schmorschäden an der Verkabelung und an elektrischen Bauteilen können optional mitversichert werden. |
Generali | Schäden an Kabeln durch Kurzschluss und Verschmoren sind gedeckt, nicht jedoch Folgeschäden an angeschlossenen Geräten. Brennt das Kfz ab, dann ist Deckung gegeben. |
HDI | Wir fassen hier Punkt 3, 4 und 5 zusammen, da wir die Deckungserweiterung auch so zusichern: Überspannungsschäden / Tierverbisse/Folgeschäden: Die Kaskoversicherung deckt auch Schäden aufgrund indirekten Blitzschlages, Fehler beim Laden (Überspannung und Tiefenentladung), sowie Schäden nach Kurzschluss ab. Folgeschäden an Aggregaten nach Kurzschluss und Folgeschäden nach Tierverbiss sind unter Beachtung der Regelungen nach dem Wiederbeschaffungswert bis max. 2.000.-- EUR pro Schadenereignis mitversichert. Der vereinbarte Selbstbehalt findet Anwendung. |
Helvetia | Kurzschluss-Folgeschäden sind ausgeschlossen. |
KLV | Sind versichert, Schäden am Akku jedoch mit begrenzter Versicherungssumme bzw. Zeitwertstaffel. |
OÖV | Kurzschlussschäden sind derzeit nicht versichert. |
Tiroler | keine Deckung. |
Uniqa | Im Rahmen des optionalen Toppakets können gegen eine Zusatzprämie auch Folgeschäden an Steuergeräten, die durch Kurzschlüsse und Verschmoren an Kabeln entstehen, bis zu einem Betrag von EUR 3.500.- versichert werden. |
VAV | Kurzschluss-Folgeschäden sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. |
WRSTD | – |
Wüstenrot | Die Versicherung erstreckt sich auch auf Kurzschluss- und Schmorschäden. Folgeschäden bei Kurzschluss- und Schmorschäden sind ausgenommen. |
06 Akku
Erstreckt sich der Versicherungsschutz Ihrer Kaskoprodukte auch auf die Antriebsbatterie des Fahrzeugs? Gibt es hier Unterschiede oder etwaige Einschränkungen, ob der Akku im Eigentum, geleast oder gemietet (Versicherung auf fremde Rechnung) ist?
Allianz | Ja, der Versicherungsschutz in den Kasko-Deckungen gilt auch für die Antriebsbatterie. Befindet sich die Antriebsbatterie, das Ladekabel (inklusive Adapter) oder das tragbare Ladegerät nicht in ihrem Eigentum, liegt eine Versicherung für fremde Rechnung vor. |
ERGO | Wenn der AKKU nicht im Fahrzeugpreis inbegriffen ist, besteht im Rahmen der Kaskoversicherung nur dann Versicherungsschutz, wenn der Wert des Akku als Sonderausstattung berücksichtigt und angegeben wird. |
Generali | Der Versicherungsschutz der Kaskoprodukte erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Antriebsbatterie des Fahrzeuges. Wird jedoch der Listenpreis eines Antriebsakkumulators extra ausgewiesen (weil dieser zum Beispiel geleast oder gemietet ist), ist dieser dem Fahrzeug-Listenpreis hinzuzurechnen, um Versicherungsschutz dafür zu erhalten. |
HDI | Antwort, siehe Frage 07. |
Helvetia | Sofern die Batterie im Listenpreis oder der Sonderausstattung enthalten ist, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Antriebsbatterie. Dies wird gleich wie bei bei Diesel- und Benzinbetriebenen Fahrzeugen gehandhabt. |
KLV | Versicherungsschutz besteht auch für die Antriebsbatterie. Keine Unterscheidung hinsichtlich Eigentumsverhältnisse bzw. Versicherung auf fremde Rechnung. |
OÖV | Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Antriebsbatterie. Sollte der Listenpreis des Fahrzeuges nicht bereits den Akku beinhalten, so wäre dieser bei der Berechnung hinzu zu zählen. |
Tiroler | JA/JA bei fremden Batterien siehe Staffelung in KBX9. |
Uniqa | Der Versicherungsschutz in der Kasko erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Antriebsbatterie. Ist sie nur geleast bzw. gemietet, so gelten die Besonderheiten wie z. B. eine Vinkulierung natürlich nur für die Antriebsbatterie. Grundsätzlich ist allerdings eine Antriebsbatterie natürlich nur dann mitversichert, wenn sie auch in der Tarifierungsgrundlage enthalten ist. |
VAV | Ja, im Rahmen des E-Pakets gilt auch der Akku als versichert. Nein, entscheidend ist, ob die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer dafür aufzukommen hat. |
WRSTD | Der Akku ist im Rahmen der Kaskoversicherung (gemäß den aktuell geltenden Bedingungen) als Teil des Fahrzeuges versichert. Wenn der Akku geleast ist, muss dieser als Sonderausstattung angegeben werden. |
Wüstenrot | Wird das Elektrofahrzeug mit integrierten Akkus gekauft, sind diese als Fahrzeugbestandteil mitversichert. Werden die Akkus extra gekauft, können diese als Sonderausstattung mitversichert werden. Die Mitversicherung von Akkus ist jedoch dann nicht möglich, wenn diese vom Fahrzeughändler gemietet wurden. Der Versicherungsschutz umfasst die in der Kaskoversicherung versicherten Risken, wie Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch Brand oder Explosion. |
07 Akku-Entschädigung
Gibt es hinsichtlich eines versicherten Schadenereignisses etwaige Entschädigungsstaffelungen oder sogar Neuwert-entschädigungen den Akku betreffend?
Allianz | Ja, es gibt eine Batteriestaffel bei Totalschaden. Diese bestimmt die bei einem Totalschaden einer Antriebsbatterie erfolgende Ersatzleistung wie folgt: • Zeitraum der erstmaligen Zulassung* • Versicherungsleistung in % des Wiederbeschaffungswerts der Batterie max. jedoch den beantragten Preis bis 12 Monate 100% 13. bis 14. Monat 80% 25. bis 36. Monat 60% 37. bis 48. Monat 40% ab dem 49. Monat 20% * sofern das Fertigungsdatum der Antriebsbatterie kürzer zurückliegt als der Zeitpunkt der Erstzulassung, ist für die Ermittlung des Zeitraums das Fertigungsdatum der Antriebsbatterie maßgeblich. |
ERGO | Es gelten die jeweils vereinbarten Kaskobedingungen. Wenn die „verbesserte Totalschadenentschädigung“ gewählt wird, gelten diese Vorteile auch für den mitversicherten Akku. |
Generali | Bei Antriebsakkumulatoren richtet sich die Entschädigungsleistung nach der Anzahl der Betriebsjahre des Akkumulators. Pro Betriebsjahr (ab erstmaliger Zulassung) wird ein Abzug „neu für alt“ in der Höhe von 10 Prozent vorgenommen. |
HDI | Wir unterscheiden tatsächlich ob Akku geleast oder nicht und bieten für rein elektrisch betriebene KFZ folgende Versicherungsdeckung für den Akku. Ersatzleistung für den Akku - Staffel nach Wiederbeschaffungswert (nicht für gemietete oder geleaste Akkumulatoren, für alle Teil- und Vollkasko Varianten) Versichert gelten die Akkumulatoren des rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuges (Elektrofahrzeuge). Abschließbar für PKW/Kombi, LKW bis 1,5 t NL (private Verwendung) und Wohnmobile bis 3,5 t höchstzulässigen Gesamtgewicht. Unter Voraussetzung, dass die Mitversicherung des Akkus unter Angabe des Neuwertes am Versicherungsantrag gestellt wurde, dieser Akku weder gemietet noch geleast und die Zulassung „ohne besondere Verwendungsbestimmung“ gegeben ist. Unter Beachtung des vereinbarten Selbstbehaltes, gilt nachfolgende Vereinbarung: Es gilt als vereinbart, dass die HDI eine Ersatzleistung ab Datum der erstmaligen Zulassung wie folgt erbringt: Versicherungsleistung in % des Wiederbeschaffungswertes des Akkumulators, maximal jedoch der beantragte Wert. Versicherungssumme ist der Neuwert des Akkus, geleistet wird bis 12 Monate 100 % des Neuwertes danach 13. bis 24. Monate 80 % 25. bis 36. Monate 70 % 37. bis 48. Monate 55 % 49. bis 59. Monate 40 % 60. bis 72. Monate 25% des Neuwertes Für Akkumulatoren, die älter als 72 Monate sind, leistet der Versicherer keinen Ersatz. Sind die Akkus gemietet oder geleast findet keine Ersatzleistung seitens HDI statt. Ist dies der Fall haftet im Schadenfall der Vermieter bzw. Leasinggeber für den Akkumulator. Die oben angeführte Ersatzleistung findet keine Anwendung. |
Helvetia | Es gibt keine Entschädigungsstaffelungen. |
KLV | • Neuwertentschädigung bis 12 Monate ab Zulassungsdatum des Kfz bzw. Fertigungsdatum der Batterie, wenn dieser Zeitraum kürzer ist • nach 12 Monate Zeitwertentschädigung gem. Staffel • ab dem 49. Monat 20% des Wiederbeschaffungswertes. |
OÖV | Ja, es gibt eine Staffelung. bis zu 12 Monate nach Erstzulassung 100% des Wiederbeschaffungswertes; vom 13. bis zum 24. Monat 80% des Wiederbeschaffungswertes; vom 25. bis zum 36. Monat 60% des Wiederbeschaffungswertes; vom 37. bis zum 48. Monat 40% des Wiederbeschaffungswertes; ab dem 49. Monat 20% des Wiederbeschaffungswertes. |
Tiroler | Fremde Batterien werden gemäß Staffelung in KBX9 entschädigt. Eigene Batterien werden in den ersten 12 Monaten zum Neuwert und anschließend zum Zeitwert entschädigt. |
Uniqa | Es gelten in Bezug auf die Entschädigungsleistungen für eine Antriebsbatterie keine besonderen Regelungen. |
VAV | Im Rahmen des E-Paketes besteht die nachstehende Staffelung im Hinblick auf die Entschädigung: Für Akkumulatoren leistet der Versicherer infolge eines versicherten Ereignisses eine nach Alter der Akkumulatoren gestaffelte Entschädigungsleistung. Die Entschädigungsleistung wird in diesen Fällen um 2,78 % je vollem Monat gekürzt. Insgesamt überschreitet die gesamte Kürzung nicht 90 %. Für Akkumulatoren älter als 60 Monate leistet der Versicherer keinen Ersatz. Für Ladekabel leistet der Versicherer infolge eines versicherten Ereignisses eine nach Alter der Ladekabel gestaffelte Entschädigungsleistung. Die Entschädigungsleistung wird in diesen Fällen um 8 % pro vollendetem Nutzungsjahr gekürzt. Ein in der Kaskoversicherung vereinbarter Selbstbehalt kommt nicht zur Anwendung. |
WRSTD | Grundsätzlich erfolgt die Entschädigung gem. Wiederbeschaffungswert, entsprechend der aktuellen versicherten Gefahren. Mit dem Tarif 2023 sind zusätzliche Regelungen für die Entschädigungen von versicherten Gefahren vorgesehen. |
Wüstenrot | Die Neuwertentschädigungsstaffel (siehe Leistungsübersicht in der Anlage) gilt für das gesamte Fahrzeug und seine Teile. In der Vollkasko ist diese inkludiert; in die Teilkasko kann diese Leistung eingeschlossen werden. |
08 Bedienungsfehler beim Aufladen des Akkus (z. B. Tiefentladung, Überladung)
Gilt falsches Bedienen beim Laden als versichertes Schadenereignis?
Allianz | Nein, gilt nicht als mitversichert. |
ERGO | Nein. |
Generali | Ja, im Rahmen des eKfz-Sicherheitspaketes oder des Elektro-Pluspaketes gilt eine Mitversicherung bzw. Kostenübernahme von Schäden am Fahrzeug, die durch Bedienungsfehler des Ladegerätes verursacht werden. |
HDI | Antwort, siehe Frage 05. |
Helvetia | Bedienungsfehler beim Aufladen des Akkus sind nicht gedeckt. |
KLV | Schäden am Fahrzeug, die durch Bedienfehler am Ladegerät verursacht werden, sind versichert. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Ladegerät vom Hersteller für dieses Fahrzeugmodell freigegeben ist. Schäden am Akku gemäß Zeitwertstaffel. |
OÖV | Das falsche Bedienen beim Laden ist kein versichertes Schadenereignis. Festzuhalten ist, dass das in der Frage angeführte „Tiefenentladen“ kein Ladevorgang ist. |
Tiroler | Nein. |
Uniqa | Nein. |
VAV | Ja. |
WRSTD | – |
Wüstenrot | Nein. |
09 Thermal Runaway
Ein großes Thema, das nicht nur die Feuerwehren, sondern auch die Vermittler eindringlich beschäftigt, ist der Akkubrand. Werden in so einem Fall die notwendigen Kosten für einen Wassercontainer bzw. die dadurch zusätzlich anfallenden Fahrzeugabstellkosten von Ihrer Seite übernommen oder sehen Sie hier keinen bzw. nur eingeschränkten Versicherungsschutz? Bei der Beantwortung dieser Frage, bitten wir Sie, nicht nur hinsichtlich einer Kaskodeckung zu prüfen, sondern auch bezüglich Versicherungsschutzes aus der KFZ-Haftpflicht.
Allianz | Derartige „Sicherstellungskosten“ sind unter bestimmten Voraussetzungen aus einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Und zwar dann, wenn sie nach den Umständen des konkreten Einzelfalles geeignet sind, einen drohenden Schaden abzuwehren oder zu verringern, und derartige Maßnahmen auch von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären. Es muss sich also tatsächlich um eine konkrete (und nicht bloß theoretischabstrakte) Gefährdungssituation handeln und die gesetzte Maßnahme darf nicht als „überzogen“ angesehen werden. Erfolgt die Sicherung aufgrund einer behördlichen Anordnung, wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. In der Kaskoversicherung sind solche Sicherungsmaßnahmen nicht gedeckt. |
ERGO | In der Kaskoversicherung sind Kosten für Wassercontainer und Abstellkosten nicht beinhaltet. In der Kfz Haftpflichtversicherung richtet sich die Entschädigung nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. |
Generali | Die Entsorgungskosten des E-Autos bzw. eines Akkus und Fahrzeugunterstellungskosten sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt. Bergungskosten sind in der Kfz-Haftpflicht nicht automatisch gedeckt. Dies hängt in der Kfz-Haftpflicht immer vom Sachverhalt ab, ob Gefahr im Verzug ist. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Kfz auf Kosten des Haftpflichtversicherers zu einem sicheren Platz gebracht. Dies kann zum Beispiel bei der Feuerwehr, beim Kunden oder in einer Werkstatt sein. |
HDI | In KH sehen wir keinerlei Einschränkungen, da die Haftung nicht auf die Antriebsart abzielt. Der geschädigte Dritte ist im Sinne der Bestimmung schadlos zu halten. In der Kasko gilt die Neuwert-Regelung und Punkt 10. |
Helvetia | Zum jetzigen Zeitpunkt werden in der Kaskoversicherung hierfür noch keine Kosten übernommen. In der Haftpflicht dürfen keine Kosten für den Geschädigten entstehen. Ob die Versicherung die Entsorgung übernimmt, oder die gesetzliche Entsorgungspflicht für den Hersteller greift ist, muss im konkreten Fall entschieden werden. |
KLV | Kasko: Ja, Folgekosten bis 15.000,- auf erstes Risiko. |
OÖV | Löschkosten sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst. Sollte der Löschvorgang daher über längeren Zeitraum andauern, sind auch diese Kosten vom Versicherungsschutz umfasst. Die Entsorgungskosten des kontaminierten Wassers in den Wassercontainern werden derzeit ausschließlich in einem Kfz-Haftpflichtfall übernommen, da dies einen Folgeschaden darstellt. In der Kaskoversicherung sind diese Entsorgungskosten derzeit noch vom Eigentümer zu tragen. Die OÖV plant hier Produktadaptierungen zum Schutz der Kunden. |
Tiroler | Die Rettungskosten für den Akku werden aus der Kfz-Haftpflicht bezahlt. Derzeit noch keine Deckung aus der Kasko. |
Uniqa | Diese Thematik stellt derzeit noch ein komplettes Neuland dar. Aus diesem Grund gibt es diesbezüglich bei UNIQA noch keine allgemeine Festlegung dazu, sondern es handelt sich jeweils immer um eine Einzelfallentscheidung. |
VAV | Nein, derzeit gibt es keinen bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus der Kaskoversicherung. In der Haftpflichtversicherung kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Eine generelle Aussage kann in diesem Zusammenhang nicht getroffen werden. |
WRSTD | – |
Wüstenrot | Im Rahmen der Kaskoversicherung werden bei Akkubrand keine Kosten für einen Wassercontainer bzw. die dadurch zusätzlich anfallenden Fahrzeugabstellkosten übernommen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist das schon der Fall, wenn ein Verschulden vorliegt (ABGB) bzw. bei Halterhaftung nach EKHG, wenn das KFZ in Betrieb ist. |
10 Entsorgungskosten des Akkus nach Fahrzeug-Totalschaden
Gibt es dahingehend gesonderten Versicherungsschutz aus dem Titel Ihrer Kasko-Versicherungsprodukte bzw. werden diese übernommen?
Allianz | Ja, diese Kosten sind zu übernehmen. |
ERGO | Im Rahmen unseres Elektropakets sind erforderliche Entsorgungskosten des Akkus bis 2.000 Euro aufgrund eines versicherten Kaskoschadens versichert. |
Generali | Nein. |
HDI | Entsorgungskosten Bei Akkumulatoren von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen werden auch die Kosten für deren Entsorgung bis 10.000.- EUR je Schadenereignis ersetzt. Voraussetzung ist, dass ein Totalschaden oder eine Zerstörung des Akkumulators durch ein versichertes Ereignis eintritt. Soweit im Schadenfall ein Dritter aufgrund eines Vertrags oder gesetzlichen Regelung zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche auf diesem über. Der vereinbarte Selbstbehalt findet Anwendung. |
Helvetia | Entsorgungskosten werden nicht übernommen, da die Entsorgung gesetzlich geregelt ist und der Hersteller Batterien und Akkus vom Letztverbraucher unentgeltlich zurücknehmen muss. |
KLV | Nein. |
OÖV | Entsorgungskosten werden generell in der Kaskoversicherung nicht übernommen. |
Tiroler | Nein. |
Uniqa | Wird im Rahmen der Schadenminderungspflicht nach § 62 VersVG nach dem Eintritt eines Totalschadens eine noch intakte Antriebsbatterie für eine Verwertung durch den VN oder durch den Vermieter (im Fall einer Mietantriebsbatterie) ausgebaut und abtransportiert, und kommt es auch deshalb zu einer Reduktion der KFZ-Kaskoschadenleistung, so sind unter den folgenden Voraussetzungen die dadurch verursachten Aufwendung nach § 63 VersVG dem VN vom VR zu ersetzen: • Die Antriebsbatterie ist in der KFZ-Kaskoversicherung mitversichert. • Die Höhe der Aufwendungen übersteigt nicht die Höhe der Reduktion der KFZ-Kaskoschadenleistung. Sind sie höher, so werden Aufwendungen max. nur bis zur Höhe dieser Reduktion ersetzt. Übermäßige Aufwendungen sind daher insoweit NICHT zu ersetzten (Je geringer die bei einer an sich noch intakten Antriebsbatterie verbliebene Ladekapazität ist, desto geringer wird wohl die durch den Ausbau und Transport dieser Antriebsbatterie zu erzielende Reduktion der KFZ-Kaskoschadenleistung sein, und desto geringer wird wohl der Anspruch des VN auf Ersatz der dadurch verursachten Aufwendungen sein). |
VAV | Nein, derzeit gibt es keinen bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus der Kaskoversicherung. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer individuellen Zusatzdeckung gegen Mehrprämie. Im VAV-KFZ-Tarif 2023 wird diese Deckung voraussichtlich standardmäßig integriert. |
WRSTD | – |
Wüstenrot | Nein, Entsorgungskosten des Akkus nach Fahrzeug-Totalschaden werden nicht übernommen. |
11 Akku-Allgefahrendeckung
Wo die Teil- und Vollkaskoversicherungen an ihre bedingungsgemäßen Grenzen stoßen, kann die in Deutschland im KFZ-Versicherungsbereich bereits des Öfteren anzutreffende Allgefahren oder auch All-Risk-Deckung helfen. Gibt es eine solche oder ähnliche Deckungserweiterung für die Antriebsbatterie in Ihrem KFZ-Versicherungsportfolio?
Allianz | Nein, keine Allgefahrendeckung. |
ERGO | Nein. |
Generali | Zurzeit sehen wir dazu keinen Bedarf. |
HDI | Die HDI zeichnet keine Allgefahrendeckung und wird diese auch in nächster Zeit nicht anbieten. |
Helvetia | Wenn der Akku im Listenpreis oder der Sonderausstattung enthalten ist, deckt die Helvetia im Rahmen der versicherten Gefahren (gemäß der geltenden Bedingungen). |
KLV | Nein. |
OÖV | Um diese Frage beantworten zu können müssten die speziellen Versicherungsdeckungen der deutschen "All-Risk" oder "Allgefahren" genauer analysiert werden. Auch sind die dort bestehenden Deckungsausschlüsse und Grenzen genauer zu eruieren. Dahingehend ist diese Frage unklar. |
Tiroler | Nein. |
Uniqa | Nein. |
VAV | Ja, eine ähnliche Deckung besteht im VAV-E-Paket: Versichert gelten: Die Entschädigung im Rahmen des E-Paketes wird geleistet für Sachschäden durch: a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter. b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, indirekter Blitzschlag. |
WRSTD | – |
Wüstenrot | Nein, es wird keine Allgefahrendeckung oder Ähnliches angeboten. |
12 Rund ums Laden
Wandladestationen (Wallbox), tragbare Ladestationen und Ladekabel: Um den Akku des Fahrzeugs problemlos aufzuladen, bedarf es der vorgenannten Sachen. Gelten diese im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert und wenn ja wie bzw. in welcher Form?
Allianz | Bei Elektrofahrzeugen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf das Ladekabel (inklusive Adapter), ein tragbares Ladegerät sowie eine im Eigentum des VN befindliche Wallbox. Befindet sich die Antriebsbatterie, das Ladekabel (inklusive Adapter) oder das tragbare Ladegerät nicht in ihrem Eigentum, liegt eine Versicherung für fremde Rechnung vor. In der Vollkasko (Paket Max) sind versichert: Eigenschaden, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Parkschaden, Naturgewalten, Brand, Explosion, Schmorschäden, Tierschäden. In der Teilkasko (Paket Extra) sind versichert: Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Parkschaden, Naturgewalten, Brand, Explosion, Schmorschäden, Tierschäden. In der Naturkasko (Paket Plus) sind versichert: Naturgewalten, Brand, Explosion, Schmorschäden, Tierschäden. |
ERGO | Im Rahmen unseres Elektropakets sind Ladekabel des versicherten Fahrzeuges gegen Diebstahl und Schäden durch indirekten Blitzschlag sowie Schmorschäden während des Ladevorganges sowie gegen Einbruchdiebstahl aus dem versicherten Fahrzeug versichert. |
Generali | Im Rahmen des eKfz-Sicherheitspaketes oder des Elektro-Pluspaketes besteht Schadenersatz bei Diebstahl des tragbaren Ladegerätes bzw. des Ladekabels. |
HDI | Ladekabel – mobile Ladestation Die vom Hersteller zum Fahrzeug mitgelieferten Ladekabel sowie eine mobile Ladestation sind jeweils bis zu Euro 500.- gegen Diebstahl mitversichert, wenn diese unter Verschluss gehalten werden. Für das Ladekabel gilt Versicherungsschutz auch dann, wenn der Diebstahl während des Ladevorganges erfolgt. Der Diebstahl ist polizeilich anzuzeigen. Der vereinbarte Selbstbehalt findet keine Anwendung. |
Helvetia | Nein. |
KLV | Versichert gilt der Verlust des Ladekabels durch Diebstahl bis 1.000,-. |
OÖV | Eine im Eigenheim bzw. in der eigenen Garage montierte Wallbox ist bei der Gebäudeversicherung mitversichert. Nicht jedoch in der Kfz-Kaskoversicherung. Ladekabel und mobiles Ladegerät sind bei einem Einbruchsdiebstahl ins Auto bis 1.000,- mitversichert (Euro-Kasko-Produkte der OÖV). Ein separater Diebstahlschutz während des Ladevorganges oder dergleichen, ist derzeit noch nicht versichert. |
Tiroler | Nicht über die Kasko bzw. nur im Zuge des TIROLER Pakets KBX7 bei Einbruch im Fahrzeug Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfes durch Einbruchdiebstahl in das verschlossene Fahrzeug (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Dokumente und Wertpapiere) bis EUR 1.000,-. Wallbox Nein, nicht über die Kasko. |
Uniqa | Tragbare Ladestationen und Ladekabel sind als „Teile“ des KFZ in der Kasko mitversichert, sofern sie am KFZ (während eines Ladevorgangs) befestigt sind oder in dem versperrten KFZ verwahrt werden. Wandladestationen sind in der Kasko nicht mitversichert. Für sie wird aber im Bereich der Sachversicherung ein eigenes Versicherungsprodukt von UNIQA angeboten. |
VAV | Die vom Hersteller mitgelieferten Ladekabel des kaskoversicherten, elektronisch angetriebenen Fahrzeuges (Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge) gelten im Rahmen des E-Paketes mitversichert. Wandladestationen und tragbare Ladestationen finden keine Deckung. |
WRSTD | Ladekabel sind derzeit gemäß Bedingungen mitversichert und werden im vollen Umfang ersetzt. Wandladestationen (Wallbox) und tragbare Ladestationen sind im derzeitigem Kaskoprodukt nicht beinhaltet. Der Tarif 2023 sieht mit dem Elektro-/Hybridfahrzeug–Paket Deckungserweiterungen vor. |
Wüstenrot | Nein, Wandladestationen (Wallbox), tragbare Ladestationen und Ladekabel sind nicht versichert. Ein entsprechender Versicherungsschutz ist im Rahmen der Haus & Heimversicherung gegeben. Allerdings sind Ladekabel im versperrten KFZ unter Versicherungsschutz. |
13 Hacker- und Cyberangriffe
Der technische Fortschritt macht das Autofahren nicht nur sicherer, sondern öffnet auch Tür und Tor für Fremde, die unberechtigt in die Fahrzeugsoftware eindringen, Programme verändern oder im schlimmsten Fall die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen. Besteht für diese Eventualitäten Versicherungsschutz über Ihre Kaskoprodukte?
Allianz | Wenn gemeint ist die Wiederherstellung der Software: Nein, derzeit kein Versicherungsschutz. |
ERGO | Es gibt keinen Hacker/Cyber Ausschluss in der Kaskoversicherung. Wenn ein versicherter Schadenfall (zB Fahrzeugdiebstahl oder Unfall) durch eine Programmveränderung entstanden ist, wäre das grundsätzlich umfasst. |
Generali | Beim Deckungsbaustein „Elektro-Pluspaket“ und dem eKfz-Sicherheitspaket werden die Kosten, die zur Behebung einer Manipulation der Originalfahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten aufgewendet werden müssen, von der Generali übernommen (Cyberangriff). |
HDI | Hackerangriffe Weiters sind zusätzlich Schäden am Fahrzeug mitversichert, die durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde, mitversichert. Sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs. Der vereinbarte Selbstbehalt findet Anwendung. |
Helvetia | Nein. |
KLV | Schäden durch Hacker- und Cyberangriffe am Kfz sind versichert. |
OÖV | Hier besteht derzeit noch kein Versicherungsschutz. |
Tiroler | Unfälle, Diebstahl und Vandalismus durch Cyberangriffe gelten als versichert. Eine manipulierte Software ohne versichertes Schadenereignis wird nicht ersetzt. |
Uniqa | Nein. |
VAV | Es bestehen hier derzeit keine spezifischen Deckungserweiterungen. Im Zuge der Entwicklung des VAV-KFZ-Tarifes 2023 wird die Implementierung entsprechender neue Deckungsbausteine geprüft. |
WRSTD | Hacker- und Cyberangriffe werden auch 2023 nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung mitversichert werden können. |
Wüstenrot | Nein, Hacker- und Cyberangriffe sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. |
14 Sonstige Zusatzleistungen
Gibt es weitere, nennenswerte Leistungen im jeweiligen Tarif bezüglich Mehrleistungen für Elektrofahrzeuge?
Allianz | Allianz Österreich hat bis 31.12.2022 zwei Aktionen für Elektroautos: • 25% weniger Prämie für Ihr E-Auto als bei einem Benziner mit gleicher Motorleistung. (gilt für Privatkunden und alle Modelle ausgenommen Tesla Modelle) • Weiteres 3.000 Ös bei Neuabschluss einer Elektroauto-Versicherung für das Produkt „Mein Kfz“ bis spätestens 31.12.2022 (Versicherungsbeginn spätestens 1.7.2023). Die Gutschrift der Ös setzt eine gültige jö Karte voraus und erfolgt nach Ablauf der gesetzl. Rücktrittsfrist für den aufrechten Versicherungsvertrag. Die Aktion ist pro jö Karte 2 x einlösbar. Eine Barablöse ist nicht möglich. |
ERGO | Abschleppkosten bei leerem Akku bis zur nächstgelegenen geeigneten Ladestation bis zu 250 Euro (Voraussetzung: Abwicklung über Notfallzentrale/ERGO). |
Generali | Im eKfz-Sicherheitspaket ist das Abschleppen des eKfz bei leerer bzw. defekter Batterie mitversichert. Abgesehen von den genannten Zusatzleistungen fördert die Generali Pkw mit geringem CO2-Ausstoß (unabhängig von der Antriebsart) mit dem UmweltAktiv-Bonus mit bis zu 20 Prozent Rabatt in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung. |
HDI | Nein. |
Helvetia | Nein. |
KLV | Sämtliche o.a. Leistungen erfolgen grundsätzlich ohne Selbstbehalt, es sei denn, dieser wurde generell über den gesamten Kasko-Vertrag vereinbart. |
OÖV | Elektrofahrzeuge bekommen einen gesonderten Ökorabatt auf die Versicherungsprämie. |
Tiroler | Nein. |
Uniqa | Nein. |
VAV | Verweis auf das beschriebene E-Paket |
WRSTD | – |
Wüstenrot | Nein. |
15 Innovation und Zukunft
Wo sehen Sie noch Potential im Versicherungsschutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge und können wir Vermittler in geraumer Zeit mit Neuerungen in Ihrem KFZ-Produktportfolio rechnen?
Allianz | Wir analysieren und verbessern unser E-Auto-Produkt laufend, um unseren Kund:innen den besten Versicherungsschutz anzubieten. |
ERGO | Wir entwickeln jährlich unseren Kfz-Tarif weiter und dabei wird auch das Elektropaket geprüft und nach den aktuellen Markterfordernissen und dem Versicherungsbedarf angepasst. |
Generali | Autos mit Elektroantrieb und Hybridfahrzeuge haben teilweise andere technische Voraussetzungen als Fahrzeuge mit herkömmlichen Benzin- und Dieselmotoren. So ist der Akku nach wie vor das teuerste Bauteil. Damit besteht auch entsprechend hohes Schadenpotenzial, wenn er beschädigt wird. Somit ist der Schutz des Akkus das wesentliche Tarifmerkmal. Verschiedene Schäden am Akku sind mit einer herkömmlichen Vollkaskoversicherung abgedeckt. Das trifft beispielsweise auf Brand- oder Diebstahlschäden zu. Darüber hinaus ist das Versichern der Ladeeinrichtung für Elektro- und Hybridautos wichtig, hier versuchen wir durch unsere Spezialdeckungen und -produkte anzusetzen. Wir evaluieren laufend den Bedarf nach neuen Deckungen, um im Sinne unserer Lifetime Partnerschaft kundenfreundliche Lösungen anbieten zu können. |
HDI | Wir erwarten, speziell was den Akku und den Ladevorgang betrifft, in den nächsten Jahren einige Erneuerungen. Diese Veränderungen werden wir genau beobachten und mit unserer technischen Abteilung evaluieren. Im Moment sehen wir keinen Handlungsbedarf, da wir mit dem E-Paket sehr gut aufgestellt sind. |
Helvetia | Dieser Bereich beinhaltet sehr viel Potential. Der Markt wird dahingehend laufend beobachtet und die Bedürfnisse der Kunden im Auge behalten, um so schnell und zielgerichtet auf neue Anforderungen reagieren zu können. |
KLV | Es wird das Thema Cyber- und Hackerkriminalität aus unserer Sicht künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen und die Kunden sowie die Versicherungsbranche vor neue Herausforderungen stellen. |
OÖV | Die OÖV plant ein größeres Elektro-Kasko-Produkt für 2023, sodass hier mit erheblichen Neuerungen zu rechnen ist. Zu beobachten wird vor allem der Gebrauchtwagenmarkt sein, da dieser quasi nicht existent ist. Damit ist gerade im Totalschadenfall mit erheblichen Mehrleistungen zu rechnen. |
Tiroler | Ja, Details werden noch nicht kommuniziert. |
Uniqa | UNIQA überprüft laufend die bestehenden Versicherungsprodukte auf Potentiale im Hinblick auf KFZ mit einem ausschließlichen Antrieb durch elektrische Energie oder auf KFZ mit einem Hybrid-Antrieb. |
VAV | Verbesserungspotential besteht einerseits in der zusätzlichen Implementierung neuer Bausteine für E-Fahrzeuge, die beispielsweise explizit Entsorgungskosten oder zusätzliche Schadenkosten (Wassercontainer) im Zuge eines Fahrzeugbrandes standardisiert mitdecken. Es kann jedenfalls damit gerechnet werden, dass die VAV Versicherung ihre Produkte stets an die erforderlichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden im Hinblick auf die optimale Absicherung von Elektro- und Hybridfahrzeugen anpasst. |
WRSTD | Für alle anderen Fragen gilt: Mit dem Tarif 2023, der im ersten Quartal nächsten Jahres ausgerollt wird, sind mit dem Elektro-/Hybridfahrzeug-Paket umfangreiche Deckungserweiterungen vorgesehen. |
Wüstenrot | Ein spezifisches Angebot für Elektrofahrzeuge/Hybridfahrzeuge befindet sich laufend in Evaluierung. |
EXKURS: Von Seiten des ÖVM wurden insgesamt 18 Versicherungsgesellschaften eingeladen unseren Fragebogen innerhalb von gut 2 Wochen zu beantworten.
Vier Gesellschaften waren so freundlich und haben uns im Vorhinein mitgeteilt, dass sie derzeit an einer Umfrage nicht teilnehmen möchten (Muki), Ihr Elektropaket erst im kommenden Jahr erscheint (Donau, Grawe) oder keinen speziellen Fokus auf diesen Geschäftsbereich legen und daher eine Mitwirkung an der Befragung nicht sinnvoll erscheint (NVÖ).
Von VLV und Zürich kam trotz Erinnerung keinerlei Feed-back.
HINWEIS: Die Allianz, HDI, KLV, Wüstenrot und Tiroler haben uns ergänzend zu Ihren Antworten Deckungsübersichten und Klauseln zukommen lassen, die Sie unter
www.ovm.at/downloads/vertragsmuster-etc/
downloaden können!
Betrachtet man die Antworten der teilnehmenden Versicherungsgesellschaften, so sieht man schön, dass sich hinsichtlich der Elektromobilität doch etwas bewegt am österreichischen KFZ-Versicherungsmarkt. Teilweise ist man zwar für meinen Geschmack noch ein wenig zu zurückhaltend, aber ich denke mit steigenden Erfahrungswerten, wird zukünftig wohl noch die eine oder andere Innovation in den zur Verfügung stehenden Produkten Einzug halten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir Ihnen als ÖVM mit dieser ersten, großen Leistungsübersicht – auch wenn es sich nur um eine Momentaufnahme handelt – geholfen haben und wünschen Ihnen viel Erfolg, das gewonnene Wissen auch vor Ort, bei ihrer Kundschaft einzusetzen.
Danksagung
Im Namen des ÖVM möchte ich mich recht herzlich bei den teilnehmenden Versicherern bedanken, dass sie sich die Zeit genommen und die Mühe gemacht haben, Rede und Antwort zu stehen. Chapeau, so stellt man sich eine gelungene Zusammenarbeit vor!
René Brandstötter
Head of broker | Ungebundener Vertrieb
Allianz Elementar Versicherungs-AG
Andreas Eckerstorfer
Bereichsdirektor Maklervertrieb,
Oberösterreichische Versicherung AG
Helmut Libal
Leiter KFZ Betrieb, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
Klaus Hörtnagl
Bereichsleiter Maklervertrieb, Tiroler Versicherung V. a. G.
Mag. Sergius Kahr
Leiter der Abteilung Motor/Rechtsschutz
Generali Versicherung AG
Manfred Morokutti B.A. MA
Leiter Makler & Partnervertrieb Kärnten/Osttirol
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Mag. Michael Dick
Landesdirektor Kärnten/Osttirol, HDI Versicherung AG
Mag. Robert Kühberger
Abteilungsleitung Produktmanagement Privatgeschäft
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
Christian Klavzer MBA
Regionalleiter Partnervertrieb Süd, Helvetia Versicherungen AG
Jörg Remschnig
Leitung | Partnervertrieb, Wiener Städtische Versicherung AG
Arnulf Napowanez, MSc BSc
Leitung Makler- und Agenturservice
Kärntner Landesversicherung aG
Werner Bauer
Produktmanagement Gruppe, Wüstenrot Gruppe