Das Konzept der direkten Pensionszusage (Firmenpension)
| 23. Juni 2020 | Wirtschaft & Steuern
Vor allem zur Bindung von Managern und Topkräften ist die direkte Pensionszusage ein interessantes Vorsorgemodell, da sie grundsätzlich auch für einzelne Mitarbeiter abgeschlossen werden kann. Eine Gruppenabgrenzung ist prinzipiell nicht erforderlich. Die Zusage eignet sich daher hervorragend als Bestandteil von Vergütungsmodellen für Schlüsselpersonen.
Mit einer Pensionszusage des Arbeitgebers wird dem begünstigten Arbeitnehmer die Differenz zwischen Aktiv- und Pensionsbezügen teilweise oder ganz ausgeglichen. Darüber hinaus ist es möglich, im Rahmen einer Firmenpension auch für die Familie des Mitarbeiters vorzusorgen. Die zu zahlenden Beiträge unterliegen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen, sodass die Pensionszusage eine attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung darstellt.
Das Unternehmen sagt einem wertvollen Mitarbeiter schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich eine Firmenpension zu. Die zugesagten Leistungen können wahlweise eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension umfassen. Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80% des laufenden Bezuges betragen, wobei darauf zu achten ist, dass es zum Pensionsantritt aller Voraussicht nach nicht zu einer Überversorgung kommt. Eine solche wäre dann gegeben, wenn der Begünstigte gemeinsam mit der staatlichen Pension mehr verdient als in seiner Aktivzeit.
Aufgrund dieses Vertrages kann das Unternehmen gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden und dadurch Steuerersparnisse erzielen. Ein jährliches Gutachten von einem Versicherungsmathematiker oder eine Berechnung nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik liefern die entsprechenden, in der Bilanz anzusetzenden Werte.
In Höhe der Hälfte der gebildeten Rückstellungen kauft das Unternehmen bis zum Ende des nächsten Wirtschaftsjahres Wertpapiere an, womit ein Teil der Verpflichtungen aus der Firmenpension bereits abgedeckt werden kann. Das erforderliche Restkapital wird idealerweise über eine Rückdeckungsversicherung angespart. Das Risiko des vorzeitigen Ablebens und der Berufsunfähigkeit wird ebenfalls auf eine Versicherungsgesellschaft übertragen und ausgelagert. Das Unternehmen ist bei der Rückdeckungsversicherung Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Der Mitarbeiter ist die versicherte Person.
Der Mitarbeiter kann bei Pensionsantritt ein Wahlrecht eingeräumt werden, entweder eine lebenslange, wertgesicherte Pension zu beziehen oder sich das angesparte Kapital in Form einer Einmalabfindung ausbezahlen zu lassen.