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"BLACKOUT" - Wer sich (nur) für einen Stromausfall rüstet, bei dem ist es länger dunkel

Avatar of Riskexperts Riskexperts | 25. Oktober 2022 | Wirtschaft & Steuern

 

Medial gelangt dieses Thema immer stärker in den Fokus und die vorherrschenden Meinungen über ein Blackout gehen oft weit auseinander. Sie reichen von: „Wenn alles steht – steht eben alles – da kann man nichts machen“, bis hin zu: „Ich habe vorgesorgt und kann mich für 14 Tage selbst versorgen“. Viele Menschen verlassen sich auf öffentliche Unterstützung: „Wenn notwendig, werden sicherlich Einsatzorganisationen der Bevölkerung und den Unternehmen helfen.“

Zudem werden Schreckensbilder von anarchischen Zuständen wie Plünderungen und Selbstjustiz verbreitet. Einige Expert:innen gehen davon aus, dass ab dem fünften Blackout-Tag mit dem Verlust der „normalen Ordnung“ zu rechnen ist.

 

14 Tage Campingurlaub zu Hause

Von offizieller Seite liest man Statements wie „Planen Sie einen vierzehntägigen Campingurlaub in den eigenen 4 Wänden…“ (Bundesministerium für Inneres). Das Österreichische Bundesheer (ÖBH) empfiehlt u. a.: „Eigenvorsorge für den Fall eines Blackouts macht den Unterschied, für jeden von uns – für ganz Österreich“.

Einsatzorganisationen werden für Unternehmen und Bevölkerung nur in sehr geringem Ausmaß Unterstützung anbieten können.

 

Ein Ereignis, das uns alle trifft

Das „Fatale“ am Blackout ist, dass es uns ALLE betrifft, zur selben Zeit, in der gleichen Art und Weise. Experten gehen von sehr großen Regionen aus, sogar in mehreren  Staatsgebieten  gleichzeitig bis zu „halb Europa“. Aber auch wenn es „nur“ ein bis zwei Bundesländer sind, wird in diesen das gesamte Leben auf den Kopf gestellt: Haushalte, Betriebe, Krankenhäuser, Supermärkte, Tiefkühllager, Blaulichtorganisationen, Straßenverkehr, der Öffentlicher Verkehr, Kommunalbetriebe, alle haben gleichzeitig keinen Strom mehr. In manchen Bereichen laufen Notstromaggregate an, aber für die meisten ist nach 24 bis 72 Stunden Schluss. Das Handynetz funktioniert noch 4 bis 8 Stunden, danach: „Funkstille“. Tunnels werden automatisch gesperrt. Man kann keine Lebensmittel mehr kaufen, keinen Treibstoff tanken. Wasser kommt noch einige Zeit aus der Wasserleitung, wobei noch niemand sagen kann, für wie lange bzw. bis in welchen Stockwerken fließendes Wasser zur Verfügung stehen wird.

 

Auch wenn es vielleicht nach 4 Tagen örtlich wieder eingeschränkt Strom gibt, der gewohnte Alltag ist noch lange nicht wieder hergestellt.

Jetzt sollte klar sein – ein Blackout ist kein „Campingurlaub“, und wir sollten uns vorbereiten. Aber wie?

 

Waffen oder Reis? – Besser doch einen professionellen Risk Management Ansatz wählen!

Aktionismus und „eindimensionale“ Analysen sind (auch hier) nicht angebracht! Seriöses Risikomanagement beruht auf einer realistischen Einschätzung der Situation VOR ORT. Wir beschäftigen uns seit mehr als 30 Jahren mit dem Thema Risikomanagement. Dabei geht es um die Erfassung der Komplexität des Systems – in diesem Fall: Schnittstellen, Abhängigkeiten, Ressourcen-Management, etc. – darauf basierend werden Ziel und Zweck des Krisenplans definiert und erst dann die Planung der Maßnahmen. Man findet sich hier vor schwierigen Entscheidungen, die in der Stresssituation eines Blackouts nicht getroffen werden können.

Ein realistischer Maßnahmenkatalog erzeugt letztendlich Vertrauen und Sicherheit und bildet die Basis für ein erfolgreiches Krisenmanagement.

 

Ein professioneller Risk Management Ansatz für Unternehmen bedeutet:

Eine wirksame Vorbereitung auf eine Krisensituation beruht auf einem konzeptionellen Vorgehen im Rahmen eines Business Continuity Plans.

 

Als Berater:in, Makler:in, Unternehmer:in sollte man sich jetzt schon mit folgenden Fragen auseinandersetzen und sich auf ein Blackout vorbereiten:

1   Wie kann ich ein Blackout von einem Stromausfall unterscheiden? Nehmen sie Informationen aus Rundfunk und Medien ernst.

2   Wie nutze ich die „Golden Hour“ am besten? (diese beschreibt die ersten Stunden eines Blackouts) – Wissenswerte Informationen dazu finden Sie am Ende des Artikels im Verweis: „Auswirkungen eines Blackouts“, von Herbert Saurugg“.

3   Wie gehe ich bei einem ungeplanten Shut Down vor und was benötige ich für das Wiederanfahren meines Betriebes? (Gilt nicht für infrastrukturkritische Betriebe § 74 Abs 1 Z11 STGB, ÖANCE 2008 – WKO).

4   Wie kann ich bei Entfall der Infrastruktur reagieren? z.B. für Mitarbeiter:innen/ Pendler:innen vorsorgen, die nicht mehr nach Hause kommen.

5   Wie sieht es mit der Lagerfähigkeit und der Erreichbarkeit von Rohstoffen, Produkten, Abfällen etc. aus? Besteht Seuchengefahr?

 

Worauf sollte ich als Makler:in achten? Was ist bei einem Blackout versichert und was nicht?

Folgende Ausführungen und Überlegungen sind allgemeiner Natur und bedürfen jedenfalls der Prüfung der individuellen Bedingungen der Versicherungsverträge, da gerade in diesem Fall die Regelungen und Vertragsauslegungen sehr unterschiedlich sein können.

 

Kommt es durch den Stromausfall zu einem im Vertrag benannten versicherten Sachschaden wie einem Brand, wären diese Schäden grundsätzlich versichert. Hat der Versicherungsnehmer auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung, ist üblicherweise auch der BU-Schaden abgedeckt, da der Sachschaden als Voraussetzung gegeben ist.

 

Was aber, wenn „nur“ der Strom ausgeht?

Dann gibt es möglicherweise eine Deckung aus der Klausel: „Ausfall der Energieversorgung“. Mit dieser Rückwirkungsdeckung wird bei Ausfall der Energieversorgung (also auch bei Stromausfall), eine Deckung der Betriebsunterbrechungsversicherung angeboten. Aber Achtung, auch hier gibt es üblicherweise Einschränkungen, wie folgt:

 

1   Der Schaden, der sich beim Energieversorger ereignet, muss durch eine Gefahr verursacht werden, die auch im Vertag des Geschädigten versichert ist (z.B. All Risk, MB). Das heißt, ein Blackout aufgrund einer Überlastung des Netzes wäre sehr wahrscheinlich nicht versichert.

2   Dieser Schaden muss sich innerhalb eines Umkreises von 25km vom Standort des Versicherungsnehmers ereignen.

3   Die Dauer des Stromausfalls muss eine definierte Zeit überschreiten von mehr als 5 Stunden andauern.

4   Spezialfall – Deckung für Kühlgüter: In dieser sind „Sachschäden in Folge Verderb oder Verlust...“ aufgrund eines „Stromausfalls durch Störung im öffentlichen Stromversorgungsnetz…“ versichert.

 

Warum sind die Folgen eines Blackouts so schwer versicherbar?

Es kann durch ein Ereignis nahezu der gesamte Bestand eines Versicherers massiv betroffen sein. Und das über mehrere Sparten, die üblicherweise unterschiedliche Ursachen haben. Diese Kumulproblematik kommt bei einem Blackout besonders zum Tragen. Bedenkt man die Kumulproblematik allein schon im Cyberbereich und vergleicht dieses Szenario mit einem Blackout, lässt sich die Problematik gut nachvollziehen.

 

Für weitere Informationen und Beratungsleistungen zum Thema Blackout stehen Ihnen die Experten von Risk Experts gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Makler:innen und Unternehmen täglich dabei, Szenarien und Strategien zu entwickeln, um auf Notfälle und Krisen vorbereitet zu sein.

 

Und wenn Sie mehr über dieses Thema wissen möchten, bietet die Risk Experts Academy in diesem Jahr Seminare/ Webinare zum Thema Blackout und Resilienz an.

 

Wir haben für Sie im Anschluss zusätzliche Quellen gesammelt, wo das Thema „Blackout“ seriös aufbereitet wird, und wo Sie weiterführende Informationen finden:

 

Verhalten bei Blackout (www.oesterreich.gv.at)

Herbert Saurugg – Blackout- und Krisenvorsorgeexperte  (www.saurugg.net)

Mach mit! Österreich wird krisenfit!
(www.krisenfit.jetzt)

Zivilschutzverband_Bevorratung_V3_web.pdf (siz.cc)

Bundesheer - Blackout und dann? – Ratgeber für die Eigenvorsorge (www.bundesheer.at)

Blackout Simulator
(www.blackout-simulator.com)