Die Laienrichterbeteiligung wurde in Österreich Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die Beteiligung des Volkes an der Gerichtsbarkeit gilt als die Verwirklichung der politischen Forderung zur Begrenzung der absoluten Macht des Monarchen. Laienrichter gibt es im gerichtlichen Strafverfahren, aber auch in der Handels-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.