VersVG III - Ausgewähllte Paragraphen kompakt und verständlich


Webinar I 17.1.2024:

§§ 81, 82, 83, 84 VersVG

Webinar II 19.1.2024:

§§ 85, 86, 87, 88, 89 VersVG

Webinar III 22.1.2024:

§§ 90, 91, 92, 93, 94 VersVG

Webinar IV 24.1.2024:

§§ 152, 153, 155, 157 VersVG

Webinar V 29.1.2024:

§§ 158k, 158n, 158o VersVG

Dieses Webinar kann nur als Blockveranstaltung gebucht werden - Sie nehmen bei Anmeldung von einem Termin also automatisch bei allen Veranstaltungen teil.

Dauer:      5 x 1,5 Stunden; jeweils von 10.00 - 11.30 Uhr
                      7,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
                     

Kosten:     ÖVM-Mitglieder € 225,–
                       jeder weitere Zugang € 25,–

                       Nicht-Mitglieder € 450,–
                       jeder weitere Zugang € 50,–

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit

Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar

  • Windows- oder Mac-Computer
  • Internetverbindung (am besten Breitband)
  • Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)

Die meisten Computer verfügen über integrierte Mikrofone und Lautsprecher. Sie erhalten jedoch eine viel bessere Audioqualität, wenn Sie ein Headset oder einen Handapparat verwenden. Sie können den Ton zum Webinar auch per Anruf mit Ihrem Festnetztelefon oder Mobilgerät empfangen.

Termine, Details und Anmeldung

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.