Cyberversicherung Wissenswertes zum Thema gewerbliche Cyber-Versicherung
· Rechtliche Themenstellungen DSGVO, Geschäftsführerhaftung und Sorgfaltspflicht
· Absicherungsmöglichkeiten gegen Cyberkriminalität
· Deckungselemente einer Cyber-Versicherung
· Schadensbeispiele
Cyberkriminalität gehört längst zum unternehmerischen Alltag, und doch ist für Betroffene oft nicht klar, warum und wie man mit dem Thema umgehen sollte. Dieses Webinar bietet einen kompakten Streifzug ausgehend von der aktuellen Sicherheitslage über die rechtlichen Themenstellungen für Unternehmen bis hin zu Absicherungsmöglichkeiten, insbesondere der Cyber-Versicherung zur Abfederung finanzieller Auswirkungen eines Angriffs. Dabei werden typische Deckungselemente am Markt sowie deren Relevanz im Schadensfall beleuchtet.
Dauer: 1 x 1,5 Stunden; jeweils von 10.00 - 11.30 Uhr Unterrichtsstunden 1,5 Netto, 1,5 Stunden Modul 2 Fach- und Spartenkompetenz Erforderliche Ausrüstung für GoToWebinar
- Windows- oder Mac-Computer
- Internetverbindung (am besten Breitband)
- Lautsprecher (integriert oder USB-Headset)
Kosten: € 45,– ÖVM-Mitglieder jeder weitere Zugang € 5,--
€ 90,- Nicht-Mitglieder jeder weitere Zugang € 10,--
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit
Termine, Details und Anmeldung
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Vortragende/r |
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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.