Verkehrsunfälle: Dokumentation und rechtliche Folgen
Seminarinhalt:
- Verkehrsunfall – Ihre Rolle als Makler:in:
o Richtig handeln im Schadenfall: Checklisten und praktische Hilfen
o Kundenorientierte Dokumentation und Informationen
- Rechtliche Aspekte auf den Punkt gebracht:
o Straf- und zivilrechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls
o Zusammenarbeit zwischen KFZ-Haftpflicht, Kasko und
Rechtsschutzversicherung
o Pflichten im Visier: Obliegenheitsverletzungen und deren Rechtsfolgen
in der Kfz-Haftpflichtversicherung
o Ansprüche Ihrer Kund:innen bei Personenschäden: Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang und vieles mehr
- Technische Expertise leicht verständlich
o Gutachten und Fahrzeugbewertung: Worauf es ankommt
o Umgang mit Totalschäden und Wertverbesserungen
o Unfallstellenbesichtigung: Vermessung und Photogrammmetrie
- Praxisbeispiele aus erster Hand:
o Lernen Sie von realen Fällen und profitieren Sie von der
Erfahrung der Vortragenden
Unterrichtsstunden Netto 6,5
3 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
3,5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG von der MWSt. befreit.
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
Zeit |
Ort |
Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
14.05.2025 |
09:00 - 17:00 |
Klagenfurt | ||
21.05.2025 |
09:00 - 17:00 |
Wien |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.