Verjährung und Fälligkeit von Versicherungsleistungen


Inhalt:

Das Seminar behandelt die Grundregeln der Fälligkeit und der Verjährung von Versicherungsleistungen. Fälligkeit bedeutet dabei, ab wann vom Versicherer eine Leistung verlangt werden kann. Verjährung meint jene Frist, nach deren Ablauf der Versicherer nicht mehr zu Leistungen verpflichtet werden kann. Fehlende Kenntnis dieser Regeln führt rasch zur Haftung des Versicherungsvermittlers. Sie erfahren den Umgang mit den einschlägigen Fristen und wie damit umzugehen ist.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
4 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
2,5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

23.10.2024 09:00 - 17:00
Mils
Mag. Dr. Martin M. Steinbüchler
15.10.2024 09:00 - 17:00
Linz
Mag. Dr. Martin M. Steinbüchler


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.