Rechtsschutz intensiv mit Prof. Gisch – Die Reise geht weiter …
Inhalt:
- Versicherungsfall - der erste Stolperstein?
- Zeitlicher Geltungsbereich & Schadenmeldungsobliegenheit inkl. Vorerstreckung & Nachdeckung in der teils neuen Judikatur-Praxis;
- Risikoausschlüsse – Judikatur, Must knows & Aktuelles für die (Makler-)Praxis, u.a.
- Bauherrnklausel – Anfang, Ende und Grenzen;
- Ausnahmesituations- & Katastrophenklausel – Viel Judikatur und dennoch nicht alles geklärt, oder …?
- Gesellschaftsrechtsklausel und Risikoausschluss betr. Anstellungsverträge gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
- Das Bausteinprinzip in der Rechtsschutzversicherung und ihre Komplexität, u.a.
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz - Risikobeschreibung & Deckungsabgrenzungen;
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete – Risikobeschreibung, Fallbeispiele & Deckungsabgrenzungen;
- Weitere Fallbeispiele zum Arbeitsgerichts-RS und zum Sozialversicherungs-RS;
- Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen (vermeintlich) fehlender Erfolgsaussichten – Worauf ist tatsächlich zu achten?
Unterrichtsstunden Netto 6,5
6,5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz
Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–
Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–
jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen
Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.
Termine, Details und Anmeldung
Termin |
Zeit |
Ort |
Vortragende/r |
Online-Anmeldung |
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.
Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.