Gerichtsprozesse – ein Überblick über das Zivilprozessrecht am Beispiel des Deckungsprozesses


Inhalt

Die Betreuung von Kunden bedeutet für Versicherungsmakler auch in gewissen Fällen Berührungspunkte mit Gerichtsprozessen zu haben, insbesondere wenn der Versicherer die Deckung ablehnt. Aber auch in Haftungsfragen oder bei Rechtsschutzprozessen ist es hilfreich, einen Überblick über das österreichische Zivilverfahren zu haben. Der Kunden wird dankbar sein, wenn sein Versicherungsmakler ihn über Beweislastthematiken und Abläufe und Dauer des Zivilprozesses informieren und ihm so die Angst vor dem Unbekannten nehmen kann.

Ziel des Seminars ist es den Zivilprozess zu skizzieren ohne zu weit in die rechtliche Tiefe zu gehen und dennoch ein gewisses Verständnis für die Zivilprozessordnung und den Ablauf eines Gerichtsverfahrens (über mehrere Instanzen) zu vermitteln. Prozessrechtliche Themen, welche insbesondere im Zusammenhang mit Deckungs- und Haftungsprozessen immer wieder eine wichtige Rolle spielen, wie beispielsweise die Frage der Ermittlung des Sachverhaltes, der Beweiswürdigung und der Beweislast, sowie das Thema Bindungswirkung, Unterschiede Strafverfahren und Zivilverfahren und die Möglichkeit der Bekämpfung von Urteilen werden anschaulich, an Beispielen aus der Praxis besprochen. Darüberhinaus wird ein Einblick gegeben, wie sich Versicherungsmakler über die Rechtsprechung informiert halten können.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
6,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
 

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

19.02.2025 09:00 - 17:00
Wien
Nora Michtner


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.