Betriebshaftpflichtversicherung – Marktvergleich der Klauseln und Bedingungen im Lichte der Judikatur


Inhalte:

Die Betriebshaftpflicht zählt zu den wichtigsten, aber auch zu den herausforderndsten Sparten im Bereich der Gewerbeversicherung. Zahlreiche Anbieter buhlen um die Gunst der Kunden und Makler. Die Tariflandschaft ist unübersichtlich und ein Vergleich der Anbieter fällt oft schwer, denn bereits kleine Details können zu großen Unterschieden beim Deckungsumfang führen.

In diesem Seminar werden Ihnen die Unterschiede zwischen den wichtigsten österreichischen Anbietern für Betriebshaftpflichtversicherungen erläutert – sowohl in den AHVB, als auch den tariflichen Deckungserweiterungen. Anhand anschaulicher Beispiele aus der Judikatur wird verdeutlicht, wie sich die unterschiedlichen Formulierungen in der Praxis auswirken und wo Deckungslücken drohen.

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Unterrichtsstunden Netto  6,5
1,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
5 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

27.02.2025 09:00 - 17:00
Mils
Balazs Rudolf Dr. Nora Michtner


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.