Aus Schaden wird man arm...oder doch klug?OGH Entscheidungen zur Leistungspflicht des Versicherers für die Praxis


Inhalt

  • Korrekte Schadensmeldung: Worauf ist zu achten?
  • Wer hat was zu beweisen?
  • Spezifische Beweisprobleme und deren Lösung
  • Auslegung von AVB-Klauseln: Wie ist diese Klausel zu verstehen…? Auslegungsbeispiele und Verhandlungskompetenz: Gewinnen und nutzen Sie Argumentationsspielraum gegenüber dem Versicherer!
  • Signifikante Fallbeispiele aus der OGH-Judikatur zur Leistungspflicht des Versicherers quer durch die Sparten, zu:
  • Haushaltsversicherung/Sach (ua „Versicherte Räume“; Obliegenheiten und grobe Fahrlässigkeit; 72-Stunden-Klausel; Vorbeugende Obliegenheit „Türen und Fenster verschließen“ …)
  • Haushaltsversicherung/Privathaftpflicht (ua „Gefahren des täglichen Lebens“ – Fallgruppen; Haftung und Deckung für Schäden durch Kinder/Jugendliche; Abgrenzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung …)
  • Feuerversicherung (ua vorvertragliche Anzeige; Zurechnung von Obliegenheitsverletzungen eines Mieters; Obliegenheitsverletzung und grobe Fahrlässigkeit bei Miteigentümern/Wohnungseigentümern …)
  • Leitungswasserversicherung (ua Deckung wofür; „bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser“; was ist „Leitungswasser“; was ist „angeschlossene Einrichtung“; was ist „Rohrgebrechen“ …)
  • Kfz-Kaskoversicherung (ua Begriff „Unfall“; „unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten“; Wildschäden; Rettungsobliegenheit; Rettungskostenersatz …)
  • Betriebsunterbrechungsversicherung (ua wann liegt „Unterbrechung“ vor; Fälligkeit der Leistung und Reparaturrechnung …)
  • Betriebshaftpflichtversicherung (ua was ist gedeckt/was nicht; Sach- oder reiner Vermögensschaden“; Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften; „Erfüllung/Erfüllungssurrogate“; Nachbesserungsbegleitschäden …)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung (ua „Verwendung des Kfz“; Abgrenzung zu Betriebshaftpflichtversicherung …)
  • Unfallversicherung (ua Führerscheinklausel; Ausschluss „gefährliche Sportarten und Freizeitaktivitäten“; erweiterte Unfallbegriffe; Mitwirkungsfaktoren/Abzüge; DI…)

Unterrichtsstunden Netto  6,5
2,5 Stunden Modul 1 Rechtskompetenz und Berufsrecht
4 Stunden Modul 2 Fach- Spartenkompetenz

Preis für ÖVM Mitglieder
1 Person € 330,–
2 Personen € 302,–
ab 3 Personen € 265,–

Preis für Nicht-Mitglieder
pro Person € 660,–

jeweils inkl. Kaffeepause, Mittagessen und Unterlagen

Die Seminarpreise sind gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

27.05.2025 09:00 - 17:00
Salzburg
Univ. Prof. Dr. Eva Palten Prof. Gerhard Veits


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.