Cyberversicherung


Inhalt:

1. Cyberversicherung

  • Versicherte Gefahren und Schäden in der Cyber Versicherung
  • Versicherungsort/ Versicherungssummer
  • Zeichnungsvoraussetzung
  • No-Gos
  • Silent Cyber
  • Vertrauensschadenversicherung

2. Versicherte Gefahren und Schäden in der Vertrauensschadenversicherung

  • Obliegenheiten in der Vertrauensschadenversicherung
  • Ausschlüsse in der Vertrauensschadenversicherung
  • Schadenauslöser, Vordeckung, Nachdeckung in der Vertrauensschadenversicherung
  • Was benötigt man für den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung

3. Doe Cloud-Ausfallversicherung

  • Versicherte Gefahren und Schäden in der Coud-Ausfallversicherung
  • Obliegenheiten in der Cloud-Ausfallversicherung
  • Ausschlüsse in der Cloud-Ausfallversicherung
  • Schadenauslöser, Vordeckung, Nachdeckung in der Cloud-Ausfallversicherung
  • Was benötigt man für den Abschluss einer Cloud-Ausfallversicherung

Staffelpreis:

Buchung von Einzel-Schulungstagen

      1. Person         € 290,–
ab 2 Personen    € 270,–
ab 3 Personen    € 235,–

Paketpreis:
kompletter Jahres-Lehrstoff

10 Schulungstage:     € 2.115,–

Der Paketpreis ist nur für ÖVM-Mitglieder buchbar.

Der Seminarpreis ist gem. § 6 Abs. 1 Ziff.11 lit.a UStG
von der MWSt. befreit.

Termine, Details und Anmeldung

Termin

Zeit

Ort

Vortragende/r

Online-Anmeldung

11.03.2025 09:00
17:00
Wien
Norbert Jagerhofer


Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit Zahlschein. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor dem Seminartermin.

Auszug aus den AGB: Die Teilnahmegebühr ist fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch am Tag vor der Veranstaltung. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Seminarbetrages verrechnet. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Seminarbetrages verrechnet. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt schriftlich, per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gelten für Veranstaltungen gesonderte Rücktrittsregelungen, weist die ÖVA im Einzelfall in der jeweiligen Seminareinladung darauf hin.